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Haus & Grund fordert: „Gerechtigkeit für privates Grundeigentum“:
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In Sorge um den Mittelstand


Haus & Grund Schleswig-Holstein ist auch 110 Jahre nach dem Zusammenschluss der ersten Grundeigentümervereine auf Landesebene unverzichtbar. Verbandschef Jochem Schlotmann fordert denn auch angesichts der drohenden Belastungen dem Motto des Verbandstages entsprechend: „Gerechtigkeit für privates Grundeigentum!“

Unverzichtbar sind aber vor allem die Grundeigentümer selbst. Vor den mehr als 600 Mitgliedern und geladenen Gästen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Justiz hob Schlotmann die Bedeutung des privaten Grundeigentums für Staat und Gesellschaft hervor. Die Schaffung von Grundeigentum stehe für Verantwortungsbewusstsein, Risikobereitschaft, Verzicht und Sparsamkeit und damit für Freiheit und Unabhängigkeit. Niemand müsse sich für sein Grundeigentum schämen. Dies gelte für die Eigenheimer und Wohnungseigentümer, die durch Vermögensbildung und Altersvorsorge den Staat in beachtlichem Umfang entlasteten, aber auch für die privaten Vermieter. Diese böten ein vielfältiges Wohnungsangebot für alle Bevölkerungsschichten zu angemessenen Preisen. Ihre Immobilien hätten Stadtbild prägenden Charakter und stünden für Urbanität. Wenn in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg der Wohnungsbestand in Schleswig-Holstein um 1 Million auf 1,4 Millionen Wohnungen erweitert worden sei, so bedeute dies eine beachtliche Leistung auch der privaten Eigentümer, die heute 80 Prozent des Wohnungsbestandes hielten. Das alles dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden! Schlotmann mahnte: Vor allem der Staat müsse dem durch seine Rahmenbedingungen endlich gerecht werden. Jahr für Jahr verschlechterten sich die Bedingungen für den mittelständischen privaten Grundbesitz.

Für das private Grundeigentum forderte Schlotmann mehr Gerechtigkeit! Respektlosigkeit und Diskriminierung müssten ein Ende haben. Das gelte auch für die aktuelle Wohnungspolitik: Die Anforderungen an die energetische Verbesserung des Gebäudebestandes, die Erbschaftsteuer und auch das Mietrecht machten deutlich, dass Aktionismus, Ideologie und Neid den Takt angäben, demgegenüber Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit zu­nehmend in Frage gestellt würden. In Sachen Klimapolitik fehle es offensichtlich an einem tragfähigen Konzept. Die Auswertung von über 1000 über Haus&Grund von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen erstellten Energieausweise mache deutlich, dass private Eigentümer in Sachen Energieeinsparung und Klimaschutz viel weiter seien als der Gesetzgeber glaube. Anstelle der vom Land angenommenen etwa 25 Liter Öl pro m2 beheizter Fläche und Jahr sei ein durchschnittlicher Verbrauch von 15 Litern bei der Auswertung der ersten 1000 Energieausweise festgestellt worden.

Bei den steigenden Energiepreisen sei dies allerdings kein Anlass, die Bemühungen um den Klimaschutz einzustellen. Vielmehr werde der Verband sich an einem gemeinsamen Klimapakt mit der Wohnungswirtschaft und dem Land beteiligen und weiter mit Informationen, Veranstaltungen und Wettbewerben als Impulsgeber tätig sein. Bei den hohen Anforderungen, die Land und Bund an das private Grundeigentum stellten, sei es dringend erforderlich, die erbschaftsteuerlichen und mietrechtlichen Investitionshemmnisse zu beseitigen. Nicht nur, dass die Erben von Immobilien vor allem im Vermietungsbereich die Verlierer der Erbschaftsteuer werden sollen, sondern dass ihnen durch die Steuer auch Liquidität für die staatlicherseits festgesetzten Klimaziele fehlten, sei unzumutbar. Vor diesem Hintergrund sei es nur gerecht, die Erbschaftsteuer insgesamt abzuschaffen. Werde der derzeitige Gesetzentwurf umgesetzt, sei mit einer Flut von Klagen zu rechnen, die Haus&Grund unterstützen werde. Ferner bestehe dringender Handlungsbedarf, das ohnehin mit Bürokratie überfrachtete Mietrecht zu ändern. Die energetische Verbesserung des Gebäudebestandes sei mietrechtlich nicht nur nicht umlegbar, es eröffne sogar Minderungsrechte, obwohl für die Mieter eine Reduzierung der Energiekosten herauskomme.

Zur Erreichung der hochgesteckten Ziele sei es unabdingbar, Anreize zu schaffen und zu fördern, anstatt ständig nur zu fordern. Das betreffe auch das landeseigene Wohnraumfördergesetz. Wer Investitionen in die Verbesserung des Wohnumfeldes sowie in Maßnahmen zur energetischen und altengerechten Herstellung des Gebäudezustandes unterstützen wolle, könne dies nicht mit den veralteten Instrumenten der Nachkriegszeit, wie mit Belegungs- und Mietpreisbindungen – bei gleichzeitiger grundbuchlicher Absicherung der Darlehn – tun.

sm/jk
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