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Diskussionen über Steueränderungen
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Teure Gedankenspiele


Erbschaftsteuer, Grundsteuer, Mehrwertsteuer! Gleich an mehreren Fronten werden gegenwärtig für Grundeigentümer wichtige Steuerrechtsänderungen diskutiert oder sogar konkret geplant.

Die gute Nachricht kommt aus Brüssel, wo die EU-Kommission vorgeschlagen hat, für Bauen und Renovieren einen reduzierten Mehrwertsteuersatz einzuführen. Angesichts der riesigen energetischen Sanierungserfordernisse eine mehr als sinnvolle Maßnahme! Der gute Grundsatz Fördern statt Fordern erhält zwar Unterstützung durch die angekündigte Aufstockung der öffentlichen Mittel für diesen Zweck durch den Bund um 500 Millionen Euro, angesichts der gewaltigen Aufgabe werden aber auch diese Gelder bei weitem nicht ausreichen. Eine verringerte Mehrwertsteuer könnte zusätzlich einen großen energischen Modernisierungsschub auslösen. Wir warten auf Berliner Taten!

Völlig inakzeptabel ist dem gegenüber ein Vorstoß kommunaler Spitzenverbände, die eine Abschaffung des Grundsteuererlasses bei Einnahmeausfällen betreiben. Für Vermieter sind geringere Zahlungen an die Gemeinde ein unverzichtbares Korrektiv, wenn die angestrebte Vermietung nicht gelingt oder aus anderen Gründen Einnahmen nicht erzielt werden können. Von der Rechtsprechung war erst im vergangenen Jahr die Möglichkeit eröffnet worden, einen Erlass der Grundsteuer auch bei strukturellen Leerständen, etwa einem Überangebot an Wohn- oder Gewerbeflächen zu erhalten. Was bliebe, wäre nach Abschaffung der Erlassmöglichkeit nur noch eine steuerliche Entlastung aufgrund einer Billigkeitsentscheidung der Gemeinde. Mit anderen Worten: Der Vermieter wäre auf die Gnade seiner Gemeinde angewiesen. Das kann doch wohl nicht im Sinne unserer Rechtsordnung sein!

Unklar ist nach wie vor die Zukunft der Erbschaftsteuer. Das bisherige Recht darf nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes nur noch bis Ende dieses Jahres angewendet werden. Hat der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2008 keine Neuregelung auf den Weg gebracht, ist die Steuer mit Beginn des kommenden Jahres vom Tisch. Das wäre zwar sehr im Sinne von Haus&Grund, gefällt jedoch der Mehrzahl deutscher Politiker gar nicht. Die streben einerseits eine durchaus sinnvolle Entlastung von Betriebsvermögen im Erbgang an, wollen sich auf der anderen Seite aber das dort verlorene Geld von den Grundeigentümern zurückholen. Ein Unterfangen, das weder rechtlich geboten noch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Derweil bauen andere bereits vor. Nach Mitteilung des Deutschen Forums für Erbrecht erlebt unser Land geradezu einen Adoptionsboom. Viele Bürger trauen unseren Politikern offenbar nicht die Weitsicht ihrer österreichischen Kollegen zu, die inzwischen auf die Erhebung von Erbschaftsteuern verzichtet haben und handeln selbst. Da nach den bislang bekannt gewordenen Plänen für eine neue Erbschaftsteuer etliche Personengruppen benachteiligt würden, erscheinen Adoptionen als probater Ausweg. Dabei spielt offenbar die Tatsache eine große Rolle, dass nicht nur Minderjährige sondern auch Erwachsenen adoptiert werden können. Werden größere Vermögen verschenkt oder vererbt, können so ganz erheblich Erbschaftsteuern gespart werden. Da verwundert es kaum, dass bereits, wie das Erbrechtsforum berichtet, die Abschaffung der Erwachsenenadoption gefordert wird. Womit wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet würde.

Die Diskussionen um eine gerechte Besteuerung der Bürger wird andauern. Zu fordern ist, dass privaten Grundeigentümern die Spielräume für Investitionen nicht nur erhalten sondern angesichts der künftigen Herausforderungen erweitert werden. Wenn das Steuerrecht hierzu beitragen kann, muss es handeln.

Jürgen Kuhrt
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