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Recht auf Wohnen


Erinnern Sie sich noch an Ihre Schulzeit? Haben auch Sie von Ihrem Nachbarn abgeschrieben? Diese Gedanken kamen dem Verfasser der Zeilen beim Lesen einer Pressemitteilung des renommierten GEWOS-Institutes. Danach hat die Regulierung des Wohnungsmarktes als Instrument der Mangelbeseitigung ausgedient. Neue Herausforderungen stellten sich mit der Versorgung spezieller Bevölkerungsgruppen, durch den Wandel der Wohnbedürfnisse oder das Erreichen der staatlich vorgegebenen Klimaschutzziele. Genau diese Gedanken hatte auch die Redaktion der Norddeutschen verbreiten wollen.

Doch plötzlich stutzt der Leser, geht doch die GEWOS-Mitteilung von einer Doppelstellung der Wohnung als wirtschaftlichem und sozialem Gut aus, „auf das jede Person in Deutschland ein Anrecht hat.“ Ist das so? In unserem Land wird kein Obdachloser herzlos auf der Straße stehen gelassen. Jeder der das will, wird eine Unterkunft erhalten. Die Versorgung mit Wohnraum war nie so gut wie heute.

Und dennoch, der Begriff „Anrecht“ klingt nach mehr. Die französische Regierung möchte ein „Recht auf Wohnen“ in der EU-Verfassung verankert wissen. Gleiches fordert der Deutsche Mieterbund. Die politische Linke hat gefordert, ein solches Recht ins Grundgesetz aufzunehmen. Ein Blick in die deutsche Vergangenheit ist hier allerdings ernüchternd. So besaß nach Artikel 37 der DDR-Verfassung, jeder Bürger das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie, allerdings nur entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten. Und die waren bekanntlich alles andere als berauschend. Artikel 155 der Weimarer Verfassung formulierte auszugsweise: „Die Nutzung des Bodens wird von Staats wegen in einer Weise überwacht, jedem Deutschen eine gesunde Wohnung zu sichern.“ Dieses Ziel ist nicht erreicht worden.

Es ist nicht unsere Absicht, die Wohnverhältnisse der Vergangenheit herabzuwürdigen oder gar zur verhöhnen. Nur bleibt festzuhalten, dass die verfassungsmäßige Festlegung des Rechtes auf Wohnen schlechtere Wohnverhältnisse bescherte, als unsere heutige, auf dem Boden der sozialen Marktwirtschaft stehende Wohnungspolitik. Ob ein Verfassungsrecht „Wohnen“ schaden würde, ist schwer zu sagen, sicher ist aber, dass es keinen Nutzen bringt. Die riesigen Herausforderungen der Zukunft vom demographischen Wandel bis zur energetischen Sanierung müssen und werden auch ohne verfassungsrechtlichen Überbau gelingen. Der Staat sollte sich, um noch einmal GEWOS zu zitieren, hinsichtlich der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Wohnungsmarkt engagieren. Mehr ist nicht zu fordern.

Jürgen Kuhrt
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