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Kooperation für mehr Sicherheit |
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| Das künftige Schicksal vieler Hinterbliebener: |
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Erben und zahlen
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Das ist lobenswert! Doch muss deshalb der Rest der Bevölkerung stiefmütterlich behandelt werden? Bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer hat die Berliner Regierungskoalition erkennbar den oben zitierten Artikel 6 des Grundgesetzes im Blick. Die Erben von Wohnimmobilien werden bevorzugt behandelt, wenn sie mit dem Erblasser verheiratet waren. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft steht dem gleich. Die Partner können eine Wohnimmobilie beliebigen Wertes erben oder geschenkt erhalten, wenn sie sie weitere zehn Jahre selbst bewohnen. Der persönliche Freibetrag steigt von 307.000,– auf 500.000,– €. Auch die Freibeträge für Kinder (von 205.000,– auf 400.000,– €) und Enkel von 51.200,– auf 200.000,– €) können sich sehen lassen. Kinder bekommen Wohnimmobilien bis 200 m2 Wohnfläche bei ebenfalls 10jähriger Eigennutzung steuerfrei.
Das hört sich gut an und wäre es auch, wenn nicht den netten Freibeträgen eine neue, sehr viel höhere Bewertung des Grundvermögens gegenüber stände. Der bisherige der Erbschaft- und Schenkungsteuer zugrunde liegende „Grundbesitzwert“ liegt deutlich unter den künftig geltenden Verkehrswerten. Was mit der einen Hand gegeben wird, holt sich die andere flugs zurück. Und dennoch: Im engen Familienkreis dürfte die Zahl der Reformverlierer überschaubar gering bleiben.
Das Bild ändert sich schlagartig, wenn es um entferntere Verwandte geht. Neben der bereits dargestellten höheren Bewertung der Immobilien schlagen hier insbesondere erheblich höhere Steuersätze zu Buche. Für Geschwister, Neffen und Nichten steigt der Eingangssteuersatz von 12 auf 30 Prozent, für andere Erben von 17 auf ebenfalls 30 Prozent. Mit dem Wert der Erbschaft steigt der Steuersatz auf bis zu 50 Prozent. Der auf 20.000,– € erhöhte Freibetrag ist da nur ein schwacher Trost. Angesichts der von der Politik immer wieder betonten „Aufkommensneutralität“ der Erbschaftsteuer bei gleichzeitiger Begünstigung von Betriebsvermögen und engen Familienbanden sind die Verlierer schnell ausgemacht. Es sind die Erben von Mehrfamilienhäusern, von vermieteten Objekten sowie entfernte Verwandte und Bekannte, die die Zeche zu bezahlen haben. Diese Personenkreise werden bis zum Jahresende sehr schnell überlegen müssen, ob sie noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes die alte Regelung zur (teilweisen) Vermögensübertragung nutzen wollen. Die Berater von Haus&Grund, aber auch Notare und Steuerberater stehen hier mit ihrem Wissen parat.
Noch ist die Reform nicht in trockenen Tüchern, die FDP will Widerstand leisten, der Erfolg bleibt abzuwarten. Haus&Grund kann nur noch einmal mit Bedauern feststellen, dass die deutsche Politik – vertreten durch CDU, SPD und CSU – nicht die Kraft aufgebracht hat, dem Vorbild so gut funktionierender Länder wie Österreich oder Schweden zu folgen und auf eine Erbschaftsteuer ganz zu verzichten. Auf der einen Seite nimmt das Lamento über die Probleme der Rentenkassen kein Ende, auf der anderen Seite tritt man die private Vorsorge in der politisch doch gewünschten großen Familie mit Füßen. Vier Milliarden von Erben und Beschenkten zu zahlende Euro pro Jahr sind gerade einmal 1 Prozent des Gesamtsteueraufkommens. Nicht viel, aber wohl genug für einen Staat in finanziell bedrängter Lage, der nach jedem rettenden Strohalm greift.
Jürgen Kuhrt
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