Muss Strafe sein?
Kaum ist der eine Fall gelöst, tut sich eine neue Baustelle auf. Das Problem der Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes für Wärmedämmmaßnahmen ist – zumindest für Kiel – gelöst, und nun dies: In einer Gemeinde unseres Landes hat ein Eigenheimer sein Gebäude energetisch saniert, Dach, Außenwände und Kellerdecke gedämmt, das Dach neu eingedeckt, ein Duschbad, eine Lüftungsanlage und eine Holzpelletheizung eingebaut. Das alles hat viel Geld gekostet. Doch die Freude über die gelungene Modernisierung währte nicht lange. Als Gegenleistung für die guten Taten, Klimaschutz und Schonung der fossilen Ressourcen, bekommt er einen neuen, wesentlich höheren Einheitswert aufgebrummt und damit auch eine um etwa 50 Prozent höhere Grundsteuer, das Ganze auch noch für drei Jahre rückwirkend! Der Nachzahlungsbetrag beläuft sich auf immerhin knappe 300,– €. Das darf nicht sein. Wenn auf der einen Seite der Staat hehre Klimaschutzziele setzt und mit erheblichen öffentlichen Mitteln versucht, diese Ziele in die Tat umzusetzen, darf nicht auf anderem Wege die staatliche Wohltat kalt lächelnd durch Belastung der Eigentümer und der Mieter wieder kassiert werden.
Die Grundeigentümer sind bereit, ihren Beitrag zur Energieeinsparung zu leisten. Die guten Werte der bislang ausgestellten Energieausweise machen dies deutlich. Zudem hat sich die gesamte Wohnungswirtschaft in einem Klimapakt mit dem Land Schleswig-Holstein zu erheblichen freiwilligen Leistungen verpflichtet.
Wenn all dies zu einem runden Bild bürgerschaftlicher und staatlicher Anstrengungen werden soll, müssen Ungereimtheiten wie die Bestrafung energetischer Sanierungsanstrengungen durch höhere Grundsteuern beseitigt werden. Angesichts der riesigen vor uns liegenden Aufgaben sollte das positive Investitionsklima nicht belastet werden.
Verfasser:
Jürgen Kuhrt
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