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Abwasserdichtigkeitsprüfung:
Haus & Grund sagt, wie es geht
Von der Norm DIN 1986 Teil 30 haben die meisten noch nichts gehört. Das wird sich ändern. Danach ist vorgeschrieben, Abwasserleitungen auf Dichtigkeit zu überprüfen. Das gilt für jedes Gebäude und Grundstück. Bei 1,3 Millionen Haushalten in Schleswig-Holstein ist hier einiges zu tun. Bundesweit sind Abwasserleitungen im Gesamtwert von rund 550 Milliarden Euro (!) betroffen. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt für das Jahr 2009 umfasst 290 Milliarden Euro.
Brüssel ist dieses Mal unschuldig. Rechtsgrundlage für die Überprüfungspflicht ist keine EU-Richtlinie. Vielmehr schreiben das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das Landeswassergesetz und die Abwasserbeseitigungssatzungen der Kommunen vor, die Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu unterhalten. Die DIN 1986 Teil 30 stellt diese allgemein anerkannten Regeln der Technik dar und ist daher für den privaten Grundeigentümer verbindlich, obwohl es sich bei der DIN (Deutsches Institut für Normung) lediglich um einen Verein handelt, der keine Gesetze verabschieden kann. Die Umsetzung der DIN-Norm ist Aufgabe der Städte und Gemeinden, die für die Abwasserbeseitigung im Lande verantwortlich sind. Diese müssen im Übrigen die kommunalen Kanäle aufgrund der SüVO (Selbstüberwachungsverordnung) ebenso überprüfen.
Betroffen sind auf dem Grundstück die Grundleitungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden von dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation bis zu den Fallrohren im Haus. Von diesen Leitungen ist zunächst ein Bestandsplan zu erstellen bzw. zu aktualisieren. Oftmals befinden sich in der Bauakte entsprechende Unterlagen. Regenwasserleitungen brauchen grundsätzlich nicht überprüft zu werden.
Die Prüfung der Abwasserleitungen kann mit einer Kameraanlage erfolgen. Die Dichtigkeit gilt als nachgewiesen, wenn bei der optischen Inspektion keine sichtbaren Schäden festgestellt werden. Es ist nicht notwendig, mit Wasser oder Luft zu prüfen. Diese Prüfung wäre ohne die Kamerainspektion wertlos. Ist die Abwasserleitung undicht, kann erst durch die optische Prüfung das Leck lokalisiert werden. Vor der Kamerabefahrung ist eine vorherige Spülung der Leitungen erforderlich. Das Kamerasystem sollte abzweigefähig sein. Mit einer derartigen Anlage ist es möglich, abzweigende Abwasserleitungen zu untersuchen.
Haus- und Grundeigentümer sollten eine zertifizierte Firma mit der Dichtigkeitsprüfung beauftragen. Anerkannte Zertifikate sind die „RAL-Gütezeichen Kanalbau Gruppe I und G“. Vorsicht ist geboten bei nicht bestellten Hausbesuchen. Dabei handelt es sich regelmäßig um unseriöse Geschäftemacher. Diese bieten die Dichtigkeitsprüfung zu Dumpingpreisen an und wollen dann bei einer unter Umständen gar nicht notwendigen Sanierung abkassieren. Die Kommunen und die jeweiligen Stadtwerke helfen bei der Auswahl eines zertifizierten Unternehmers weiter. Sinnvoll ist es, mit der Inspektion eine Firma zu beauftragen, die ausschließlich die Dichtigkeitsprüfung und nicht auch die Sanierung anbietet. Auf diese Weise bleiben die Kosten transparent.
Die DIN 1986 Teil 30 schreibt eine Dokumentation und Bewertung der Dichtheitsprüfung vor. Von der Dokumentation ist eine DVD zu erstellen. Werden bei der Inspektion Leckagen festgestellt, erfasst die inspizierende Firma die Schäden, stuft diese ein und spricht Empfehlungen aus, wie der Mangel zu beheben ist. Anhand der Einstufung der Undichtigkeiten kann der Grundeigentümer einschätzen, wie schnell der Schaden zu beseitigen ist. Die Dokumentation ist bei der Kommune abzugeben.
Die Dichtigkeitsprüfung ist bis zum 31. Dezember 2015 durchzuführen. Für Wasserschutzgebiete gelten kürzere Fristen. Wessen Gebäude innerhalb der sogenannten Schutzzone III A liegt, muss die Inspektion regelmäßig bis zum Ende dieses Jahres durchführen. Die Kommunen geben Auskunft, wer davon betroffen ist. Die Prüfung ist hier in zehn Jahren zu wiederholen; in den übrigen Gebieten in zwanzig Jahren.
Das Umweltministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Landesverband eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die demnächst im Internet unter www.haus-und-grund-sh.de abrufbar ist. Nach der Handlungsempfehlung ist es auch möglich, dass die Kommunen die Dichtigkeitsprüfung selbst durchführen und dem Grundstückseigentümer die entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Haus&Grund hat sich für diese Vorgehensweise ausgesprochen. Über Ausschreibungen könnten Kosten gespart werden. Ansonsten empfiehlt es sich, mit seinen Nachbarn gemeinsam eine Firma auszuwählen, um einen guten Preis zu bekommen. Der Verband strebt aus diesem Grunde landesweite Kooperationen an.
Im Übrigen gilt bei der Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 wie auch sonst: Ruhe bewahren und alles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Verfasser:
Alexander Blažek
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