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Zum 60. Geburtstag des Grundrechts auf Eigentum:
Wohneigentum nicht unterschätzen
Mit der Verkündung des Grundgesetzes vor 60 Jahren wurde auch das Recht auf Eigentum als Grundrecht verankert. Das in Artikel 14 des Grundgesetzes garantierte Eigentumsrecht ist das Fundament unserer marktwirtschaftlichen Ordnung und Garant für den politischen und wirtschaftlichen Erfolg der Bundesrepublik Deutschland. 60 Jahre Grundgesetz bedeutet auch 60 Jahre Immobilienwirtschaft in Deutschland. Im Bewusstsein der Gesellschaft genießt diese nur einen untergeordneten Stellenwert. Und dies obwohl sie die treibende Kraft für Privatinitiative, produktive Arbeit und für die Steigerung des Wohlstandes ist. Immerhin 53 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen wohnen in den eigenen vier Wänden. Die hier häufig verwendete Eigentumsquote auf Haushaltsbasis weist zwar nur einen Wert von 43,2 Prozent aus. Dieser ist aber wenig aussagekräftig, da nicht die Anzahl der Eigentümerhaushalte, sondern vielmehr entscheidend ist, wie viele Menschen im Eigentum leben. Die immer wiederkehrende Behauptung, Deutschland sei ein Mieterland, ist somit auch statistisch nicht richtig.
Und obwohl die Immobilienwirtschaft das Rückrad der Volkswirtschaft in Deutschland ist, bleibt dies der breiten Öffentlichkeit verborgen und wird im Rahmen der Feierlichkeiten zum Grundgesetz bestenfalls in Form einer Randnotiz erwähnt. Dabei prägen die Immobilien das Gesicht Deutschlands. Aber anstelle der zu erwartenden Wertschätzung ist festzustellen, dass der deutsche Gesetzgeber die Rechte der Immobilieneigentümer permanent entwertet. Nicht wenige Bestimmungen des Mietrechts haben für Vermieter von Wohnimmobilien vielfach teilenteigneten Charakter angenommen. An dieser Einschätzung ändert der von der Bundesregierung im Juni dieses Jahres erstmals vorgelegte Bericht zur Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland nichts. Auf 112 Seiten gibt der Bericht detailliert Auskunft zu den Themen Immobilienmärkte, Wohnungsmärkte, politische Rahmenbedingungen sowie der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Aber die wohlwollende Berichterstattung über die Bedeutung der Immobilienwirtschaft für die deutsche Volkswirtschaft hilft wenig, wenn nicht Taten folgen. Eine Möglichkeit wäre etwa das Renovieren von Wohnungen ermäßigt zu besteuern. Die EU-Finanzminister haben sich darauf geeinigt, dass künftig bestimmte Dienstleistungen in den EU-Ländern zusätzlich ermäßigt besteuert werden dürfen. Selbstnutzende Eigentümer profitieren bereits heute davon, dass sie bei Arbeiten eines Handwerkers an der Immobilie einen Steuerabzug bei der Einkommenssteuer beanspruchen können. Diese Möglichkeit steht aber weder Vermietern noch einkommensschwachen Haushalten zugute, die keine Einkommensteuer zahlen. Eine Mehrwertsteuer von sieben Prozent auf den Lohnanteil von Renovierungsarbeiten wäre also möglich. Und in Frankreich war die Erprobung von derartigen Steuerermäßigungen durchweg positiv. Alle Appelle aber an die Große Koalition, diese Chance zur Steuersenkung umgehend zu nutzen, verliefen bisher im Sande. Und dies obwohl die im großen Umfang anstehenden energetischen Sanierungen nach weiterer Förderung schreien und zudem ein positiver Effekt auf die Investitionstätigkeit erreicht werden könnte. Nicht zuletzt die Schattenwirtschaft könnte damit zurückgedrängt werden. Aber was tut die Politik stattdessen? Für die Immobilieneigentümer leider fast nichts! Keine der Parteien – außer mit Abstrichen die FDP – zeigt in ihrem Wahlprogramm wirklich Verständnis für die Sorgen der privaten Eigentümer. In einem Wahlprogramm einer großen Volkspartei findet sich nicht mal eine Positionierung zum Mietrecht. Stattdessen ist die Zahl überzeugter „Bundesopelminister“ im Kabinett unübersehbar. Die Verlängerung der Abwrackprämie über den Wahltag am 27. September hinaus ist daher nicht überraschend. Die Summe von 5 Milliarden Euro, mit der die Bundesregierung die Verschrottung von Autos unterstützt, entspricht im Übrigen der Summe, die Immobilienerben in Deutschland in diesem Jahr dem Fiskus als Erbschaftsteuer überweisen müssen. Die Vorschläge der Immobilienwirtschaft für beschäftigungswirksame Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II hat die Politik einhellig abgelehnt. Und dies obwohl 125.000 Arbeitsplätze im örtlichen Handwerk etwa aufgrund der energetischen Sanierung im Gebäudebestand dadurch gesichert werden könnten. Aber eine vollbesetzte Werkshalle in Rüsselsheim und Wolfburg ist eben doch politisch interessanter als der Handwerksbetrieb mit 20 Mitarbeitern in Husum. Die Aussagen in den Wahlprogrammen lassen leider kein anderes Fazit zu.
Im Gegensatz zur Politik ist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft in Schleswig-Holstein für das private Eigentum aktiv. Parteipolitisch neutral, aber verbandspolitisch engagiert setzt sich die Eigentümerschutz-Gemeinschaft für die Interessen der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer ein. Auf der Podiumsdiskussion am 5. September in Rendsburg werden die Kandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien auf Herz und Nieren und ihre Einstellung zum privaten Immobilieneigentum geprüft. Die Mitglieder sollten sich diesen Termin schon einmal vormerken. Gilt es doch auf der Veranstaltung die Kraft und Stärke der Organisation zu präsentieren. Die Norddeutsche Hausbesitzer Zeitung wird zudem die Wahlprogramme in der Septemberausgabe gegenüberstellen. Gerade in Zeiten, die für alle, die etwas besitzen, immer schwieriger werden und die Politik Sanierungsbemühungen zu Lasten des privaten Eigentums durchzusetzen versucht, darf Haus & Grund mit Fug und Recht sagen: „Wir tun was!“
Sönke Bergemann
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