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Antworten gibt es am 5. September in Rendsburg:
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen. So heißt es im Grundgesetz und in der Landesverfassung Schleswig-Holstein nahezu gleichlautend. Dass die Wahlen zum Bundes- und zum Landtag nun gleichzeitig stattfinden, dürfte die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger überrascht haben. Die Frage, wer das Ende der großen Koalition in Schleswig-Holstein zu verantworten hat und ob Neuwahlen wirklich notwendig waren, ist spannend. Eine Meinung dazu hat sich wahrscheinlich jeder gemacht. Das Kreuz an der richtigen Stelle dürfte die korrekte Antwort und im Sinne der Verfassung(en) sein.
Immobilieneigentümer wollen darüber hinaus wissen, in welche Richtung die neue Landesregierung die Weichen stellt. Erkennt die Politik die Bedeutung des privaten Grundeigentums oder werden wir auf das Abstellgleis geschoben? Die Immobilie wird als wichtiger Wirtschaftsfaktor unterschätzt. Dabei ist die Bruttowertschöpfung der Immobilienwirtschaft viermal so groß wie die des Automobilbaus, wie in einer Studie des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung und anderen Immobilienverbänden jüngst zu lesen war.
3,8 Millionen Erwerbstätige bewirtschaften Bestände im Wert von 9 Billionen(!) Euro. 2006 entfiel 18,6 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung auf die Immobilienwirtschaft, was einen Betrag in Höhe von 390 Milliarden Euro ausmachte. Allein 100 Milliarden Euro trugen dazu die Eigenheimer bei.
Die Politik hingegen schnürt Rettungspakete für Banken oder Autobauer am Rande der Insolvenz. Immer neue Pflichten und Auflagen durch die Energie- und Klimapolitik stellen Immobilieneigentümer hingegen vor kaum lösbare Aufgaben. Am 1. Oktober tritt beispielsweise schon wieder eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft; die EnEV 2012 ist bereits in der Pipeline. Eine Abwrackprämie für alte Heizungen ist allerdings nicht vorgesehen. Investitionsanreize? Fehlanzeige! Vielmehr blockieren die neue Erbschaftsteuer und das Mietrecht notwendige Investitionen.
Für ein gutes Investitionsklima zu sorgen, ist eine Aufgabe nicht nur für den Bund, sondern auch für die neue Landesregierung. Viele Themen stehen auf der Agenda. In der Klima- und Energiepolitik stellt sich die Frage, ob das Land mit dem Klimapakt weiter auf Freiwilligkeit setzt oder Zwangsmaßnahmen vorzuschreiben gedenkt. Für Investitionen zur Energieeinsparung muss das Umfeld stimmen. Das geltende Mietrecht vergällt dem Vermieter die Lust, etwas an seiner Immobilie zu sanieren. Wenn der Mieter die Miete mindern darf, weil während der Bauarbeiten für die Wärmedämmung ein Gerüst die Aussicht schmälert, stimmt etwas mit dem Recht nicht. Der Vermieter investiert und nur der Mieter profitiert. Früher bestehende steuerliche Anreize wie die degressive AfA sind entfallen; die Daumenschrauben wie bei der Erbschaftsteuer bleiben angezogen. Die Rahmen im Miet- und Steuerrecht werden zwar auf Bundesebene gesetzt. Allerdings können die politisch Verantwortlichen Initiativen im Bundesrat starten. Die Erbschaftsteuer kommt ausschließlich den Ländern zu gute. Diese entfallen zu lassen, ist nach wie vor richtig, kostet aber Geld. Das Land braucht jeden Euro. Hier wird es sich zeigen, ob die Politiker den hehren Absichten, weniger auszugeben, auch Taten folgen lassen. Von Sparen in diesem Zusammenhang zu reden, ist und bleibt Augenwischerei.
Auf Landesebene gibt es weitere Fragen zu klären, die die Immobilie betreffen. Das neue Landeswohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) ist auf halber Strecke stehen geblieben. Die Kostenmiete ist endlich weggefallen. Warum jedoch Modernisierungsmieterhöhungen um die sonst möglichen elf Prozent nur im Einvernehmen mit dem Mieter erlaubt sind, ist unverständlich. Des Weiteren ist die Übergangsfrist von fünf Jahren für Vergleichsmieterhöhungen nicht nachvollziehbar. Vor allem ist die Zeit für einen geteilten Wohnungsmarkt endgültig abgelaufen. Wenn das Zweckvermögen des Landes erhalten werden soll, muss es ohne die bürokratischen Belegungsbindungen möglich sein, dass das Land Investitionen in den Klimaschutz fördert.
Beim Denkmalrecht muss die neue Landesregierung deutlich sagen, ob es bei den bewährten Regelungen bleibt oder der Rechtsschutz verkürzt wird, wie es der bisherige Entwurf vorsieht.
Bei den Abwasserdichtigkeitsprüfungen nach der DIN 1986 Teil 30 stößt es bei den Immobilieneigentümern auf Unverständnis, wenn der niedersächsische Umweltminister die Maßnahme für überflüssig hält und in Schleswig-Holstein hingegen pflichtschuldigst der Norm Genüge getan wird.
Haus & Grund wird ebensowenig müde werden, das Thema der Gebühren der Wasser- und Bodenverbände mit 50 Prozent Verwaltungsaufwand auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Fragen stehen demzufolge auf der Agenda. Auf die Antworten sind wir gespannt. Die Landespolitik wird bei der Podiumsdiskussion am 5. September 2009 in Rendsburg Farbe bekennen müssen, damit die Immobilieneigentümer wissen, wo sie ihr Kreuzchen machen müssen.
Verfasser:
Alexander Blažek
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