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Faire Reform

 

Der Begriff „asymmetisch“ war vielen Grundeigentümern bis vor einigen Jahren noch dunkel aus dem Schulunterricht bekannt. Bis zur Änderung des Mietrechtes, das seitdem unterschiedlich lange Kündi-gungsfristen für Mieter und Vermieter enthält. Diese Asymmetrie ärgert seither viele Vermieter, die nicht einsehen mögen, wozu ihr Mieter bei einer Kündigung ungleich besser gestellt ist, als sie selbst. Doch jetzt könnte zumindest in diesem Punkt alles wieder ins Lot kommen, hat doch die neue Bundesregierung eine Angleichung der Kündigungsfristen in Aussicht gestellt. Diese Rückkehr zur Symmetrie sei längst überfällig, wertet der Verbandsvorsitzende Jochem Schlotmann. Kein Verständnis hat er für inzwischen laut gewordene überzogene Widerstandsreaktionen. Schließlich bestehe in Schleswig-Holstein längst ein Mietermarkt, es gäbe nach wie vor hohe Leerstände, so dass niemand Sorge haben müsse, einen Ersatzraum auch in gewohnter Umgebung zu finden.

 

Dabei ist das Einhalten der korrekten Frist nur eine Seite der Kündigung. Viel wichtiger ist die nach wie vor bestehende inhaltliche Asymmetrie. Denn während ein Mieter ohne Angabe von Gründen das Rechtsver-hältnis beenden kann, ist der Vermieter immer gezwungen, Gründe für die Beendigung anzugeben. Ein Um­stand, der Vermieter auch Jahrzehnte nach der Einführung dieser Regelung nach wie vor erbost. Da diese Regelungen nicht zur Disposition stehen, kann Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ganz ruhig sein, die den „sozialen Charakter des Mietrechts erhalten“ sehen will (www.bild.de vom 4. Dezember 2009). Mit ihrem Widerstand gegen gleiche Kündigungsfristen wird die CSU-Ministerin, so ist zu hoffen, keinen Er­folg haben. Immerhin meint auch Frau Aigner, dass Vermieter besser vor rücksichtslosen Mietnomaden ge­schützt werden müssen. Aufs Ganze ge­sehen jedoch besteht bei Frau Aigner noch Nachholbedarf in Sachen Mietrechtskenntnis.

 

Verbandschef Schlotmann warnt indes davor, die Diskussion allein auf die Kündigungsfristen zu fokussieren. Bei den sich anbahnenden Verpflichtungen der Hauseigentümer zur energetischen Sanierung ihrer Gebäude, sei das bestehende Mietrecht ein Hemmschuh. Um dem Klimaschutz Rechnung zu tragen, sei es Aufgabe der Politik, diese Probleme zeitnah zu lösen.

 

Nach heutigem Kenntnisstand bieten die Ansätze der neuen Bundesregierung im Mietrecht die berechtigte Hoffnung auf eine faire Reform. Die Umsetzung der Vorhaben wird genau zu beobachten sein.

 

Jürgen KuhrtVerfasser:

Jürgen Kuhrt

 

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