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Das erste Gespräch mit der neuen Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf
Bürokratieabbau ist ein erklärtes Ziel sowohl der Kieler Regierungsparteien als auch von Haus & Grund. Von einem ersten Gespräch mit der neuen Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf hätte sich der Verband allerdings mehr versprochen. Vorab die gute Nachricht: Etwa Achtzig Prozent der privaten Abwasserleitungen sind schätzungsweise in Ordnung. Das hat das Umweltministerium in einer Stellungnahme zum neuen Landeswassergesetz dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gegenüber erklärt. Dennoch soll nach dem Willen der neuen Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf jeder Grundstückseigentümer seine Abwasserleitung auf Dichtigkeit prüfen lassen. Das Argument des Haus & Grund Landesvorsitzenden Jochem Schlotmann, diese Forderung sei unverhältnismäßig, fand kein Gehör. Die Regelung im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und der DIN 1986 Teil 30 hält das Ministerium für verbindlich. Diese DIN-Norm stelle die anerkannten Regeln der Technik dar und schreibe die Prüfungen bis zum 31. Dezember 2015 vor. Es bestehe auch keine Absicht, an dieser Rechtslage in Schleswig-Holstein etwas zu ändern. Der Vorschlag Schlotmanns, unbürokratisch und ohne Kosten für das Land die DIN 1986 Teil 30 nach dem Vorbild Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns als unverbindlich zu erklären, „verrauschte“ im wahrsten Sinne des Wortes. Die Kosten für die privaten Grundstückseigentümer in Höhe von 250 Millionen Euro allein für die Prüfung beeindruckten Frau Dr. Rumpf ebenso wenig. Vergeblich wies Schlotmann auf die Gefährdung der Ziele des Klimapaktes zwischen Innenministerium und Wohnungswirtschaft hin, rund 30 Prozent CO2 bis zum Jahr 2020 einzusparen. Das Geld für die Dichtigkeitsprüfung fehle für Energieeinsparungsmaßnahmen. Keine Antwort hatte die Ministerin auf den Hinweis, dass die als Begründung für die Frist 31. Dezember 2015 herangezogene EU-Richtlinie keineswegs eine Dichtigkeitsprüfung vorschreibt, sondern lediglich gewisse Standards für das Grundwasser.
Die Begründung, die Prüfung sei sinnvoll für den Werterhalt der Immobilie, wies Schlotmann zurück. Derartige Maßnahmen hätten erfahrungsgemäß keinen Einfluss auf den Wert der Immobilie. Im Übrigen sei es für jeden Haus- und Grundstückseigentümer selbstverständlich, Schäden instandzusetzen. Keine Einigkeit konnte bei dem Vorschlag von Haus&Grund erzielt werden, Mittel aus der Grundwasserabgabe für die Kosten der Dichtigkeitsprüfung zu verwenden. Dabei kommen lediglich 50 Prozent der Abgabe dem Grundwasser zu Gute, der Rest versickert im Landeshaushalt. Widersprüchlich bleibt das Ministerium beim weiteren Vorgehen zur Umsetzung des DIN 1986 Teil 30. Die Ministerin versprach, Haus&Grund an einem Arbeitskreis zu diesem Thema zu beteiligen, bei dem es auch um die Frage einer Fristverlängerung gehen könnte. Auf eine Einladung wartet die Eigentümerschutz-Gemeinschaft allerdings trotz mehrfacher Nachfrage noch heute.
Positiv verlief das Gespräch hinsichtlich der Gebühren der Wasser- und Bodenverbände sowie in Bezug auf den Betrieb von Kleinkläranlagen. Schlotmann kritisierte die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten bei den Gebührenbescheiden der Wasser- und Bodenverbände. Hier sagte die Ministerin zu, sich für Nebeneinander von Einzelmitgliedschaften und der bisherigen korporativen Mitgliedschaft von Gemeinden stark zu machen. Dabei könnten die Kommunen die Verbandsbeiträge der privaten Grundstückseigentümer übernehmen. Neben freiwilligen Lösungen seien auch gesetzliche Regelungen denkbar. Kleinkläranlagen dürften in Schleswig-Holstein weiter betrieben werden, berichtete das Ministerium. Die DIN 4261 hätte zwar technisch unbelüftete Anlagen wie Abwasserteiche, Filtergräben und Untergrundverrieselungsanlagen als nicht mehr zulässig angesehen. Davon wären hierzulande 36.000 Anlagen betroffen gewesen. Untersuchungen des Ministeriums hätten aber ergeben, dass die Kleinkläranlagen die Anforderungen der Abwasserverordnung einhalten. Voraussetzung sei jedoch, dass ein Wartungsvertrag abgeschlossen und technisch unbelüftete Anlagen alle zwei Jahre gewartet werden müssten.
Fazit:
Es stellt sich die Frage, warum die neue Umweltministerin sich bei der DIN 1986 Teil 30 einer pragmatischen Lösung wie bei den Kleinkläranlagen verweigert. Letztlich werden sich Gerichte mit dieser Frage auseinanderzusetzen haben. Bürokratieabbau – eigentlich ein Ziel der neuen Landesregierung – sieht aus Sicht von Haus&Grund anders aus. Aber, um einen Gedanken Konrad Adenauers aufzunehmen, auch eine Umweltministerin darf noch „dazulernen“!
Verfasser:
Alexander Blažek
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