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Die Zukunft der Wohnraumversorgung kann nicht durch Sozialen Wohnungsbau allein gemeistert werden

 

Wir lenken die Gelder in die Regionen, die den größten Bedarf haben. Im Weihnachtsmonat begründete Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie (CDU) so die Freigabe von insgesamt 120 Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung von sozialen Mietwohnungen in Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster. Die Landesregierung will den Städten mehr Einfluss auf eine Versorgung der Menschen mit preiswertem Wohnraum einräumen. Soweit so gut. Förderung tut aus Sicht von Haus&Grund sicherlich immer mal wieder not, aber wirklich nur in den vier kreisfreien Städten? Und nur für sozial geförderten Wohnraum? 2000 Einheiten sollen aus diesem Programm heraus entstehen oder saniert werden und das, wo es besonders in Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster zum Teil erheblichen Leerstand gibt. Von diesen vielen Millionen sollten einige abgezweigt werden für kleinere Maßnahmen bei privaten Grundeigentümern, statt sie in Neubauvorhaben zumeist großer Wohnungsunternehmen zu stecken. Die Sanierung und Modernisierung von Mietwohnungen aus dem Bestand, aber vor allem auch von Einfamilienhäusern durch kleinteilige Maßnahmen bleibt häufig mangels Kapital und günstiger Förderung auf der Strecke. Von der Lage häufig innenstadtnah, sind es wertvolle Wohnungen. Man sollte sie schon aus ökologischen Gründen nicht brachliegen lassen. Modernisieren wäre ressourcenschonender, als kritikloser Neubau. Und das Einfamilienhaus am Stadtrand, seit Jahrzehnten vom Eigentümer bewohnt und in funktionierenden Nachbarschaften eingebettet, könnte, mit staatlicher Hilfe und unter Anwendung von Fördermitteln senioren- und pflegegerecht ausgebaut, auch noch im Alter ein sicherer Wohnsitz bleiben. In gewachsener Umgebung läuft die Betreuung durch die Nachbarschaft häufig einfach so mit. Manche sicherlich sinnvolle, aber aufwendig neu geschaffene Wohnanlage bräuchte es dann nicht.

 

Ein grundlegendes Dilemma der öffentlichen Wohnraumförderung ist und bleibt die Art der Förderung selbst. Sie steht bei den privaten Grundeigentümern immer unter dem Verdacht, dass damit bereits öffentlich geförderte Immobilien durch ebenfalls öffentlich geförderten Abriss nun mit Hilfe neuer öffentlicher Fördermittel wieder errichtet werden sollen. Man sollte dies nicht verallgemeinern, aber ganz von der Hand zu weisen, ist es auch nicht. Die Leistungen der gesamten Wohnungswirtschaft, zu der ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen ebenso gehören, wie private Grundeigentümer, sind nicht hoch genug für unsere Gesellschaft einzuschätzen. Dennoch muss diese Landesregierung wie jede andere erkennen, wo eigentlich der Schwerpunkt in der Wohnraumversorgung unseres Landes liegt, liegen sollte. Die privaten Grundeigentümer in Deutschland verfügen über 77 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes. Da kann man wohl erwarten, bei der Vergabe staatlicher Fördermittel in entsprechender Gewichtung berücksichtigt zu werden. Dem Argument, jeder Eigentümer könnte sich durchaus für eine Förderung bewerben, muss man allerdings die Art und Weise der Vergabe entgegen halten. Häufig sind die Vorgaben so kompliziert, dass sich der interessierte Laie hiermit gar nicht auseinandersetzen kann. Dem abzuhelfen, dient das Angebot unseres Landesverbandes, sich dort über die Vergabebedingungen zu informieren. Belegungsbindungen, für das private Grundeigentum zu lange Teufelswerk und fälschlicherweise innere Hürde, haben ihren Schrecken längst verloren.

 

2012 wird das Förderszenario für die Wohnungswirtschaft nicht einfacher werden. Die Länder lehnen mehrheitlich Steueranreize für energetische Wohngebäudesanierungen ab. Ein entsprechender Antrag ist im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gescheitert. Dabei ist die Steuerförderung ein wichtiger Baustein hinsichtlich der Energiewende, vor allem für unsere Mitglieder. Sie erwarten dringend weitere Sanierungsimpulse. Dazu gehört auch die Sanierung unserer Städte. Die von der Bundesregierung jetzt um 45 Millionen, also etwas mehr als zehn Prozent, aufgestockten Städtebauförderungsmittel sind angesichts der Probleme nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. 455 Millionen Euro für ganz Deutschland sind im Verhältnis zu den 120 Millionen Euro, die allein Schleswig-Holstein für die Wohnungsförderung verwenden will, wohl eher zu vernachlässigen.

 

Um es noch einmal zu wiederholen: Aufklärung ist es, was das private Grund­eigentum braucht. Deswegen will Haus&Grund Schleswig-Holstein mit der Investitionsbank neue Wege zur Be­gleitung von sanierungs- und modernisierungswilligen Eigentümern gehen. Aufgeschlossenheit tut not bei den Verantwortlichen. Sie müssen erkennen, dass die Modernisierung des vorhandenen, zumeist stadtnah gelegenen Immobilienbestandes ressourcenschonender, kostengünstiger, und gesellschaftlich vorteilhafter sein kann, als mancher Neubau. Aufwachen tut not für jeden, der eine in die Jahre gekommene Immobilie besitzt. Der Markt hat seine eigenen Gesetze, das Alter und seine Gebrechen auch. Die Immobilie als Wert an sich wird ein solcher nur bleiben, wenn fortwährend investiert wird. Auch im Alter, besser aber vorher.

 

Volker Sindt 

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