Hauseigentümer Wohnungseigentümer Vermieter Kauf- und Bauwillige
navigation_header
Zur Startseite
Kontakt
Suche
pfeil Suchen
Rauchwarnmelder
Die Landesregierung Schleswig Holstein schreibt die Ausstattung aller Wohnungen bis 31.12.2010 zwingend vor. Diese Vorschrift schließt eine jährliche Wartung nach DIN 14676 ein.
pfeil weiter
Kooperation für mehr Sicherheit

Initiative für aktiven Einbruchschutz "Nicht bei mir!" 

 

Einbruchschutzlexikon
von A bis Z
 

 

Datenbank mit qualifizierten Fachpartnern und den Zugang zu den polizeilichen Beratungsstellen

Google_Foto
Google Street View
Drucken Bookmarken
Weiterempfehlen
Schriftgröße

Google erfaßt Straßenbilder elektronisch. Die Veröffentlichung der Bilder stößt auf die Bedenken des Verbandes. Es ist denkbar, dass sich Kriminelle auf diese Art und Weise Informationen über Immobilien für Einbrüche beschaffen. Darüber hinaus können die erhobenen Daten durch Geschäftemacher missbraucht werden. Betroffene Haus- und Grundeigentümer müssen sich das nicht gefallen lassen. Sie können bei Google Widerspruch erheben. Dann ist Google verpflichtet, die jeweilig erstellten Bilder der Immobilie vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen.

 

Widersprüche sind zu richten an:

 

 

 

oder

 

Google Germany GmbH

Betr. Street View

ABC-Straße 19

 

20354 Hamburg

 

 

Nähere Informationen erhalten Sie auch bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein:

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstr. 98, 24103 Kiel

Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223

Internet: https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/streetview.htm"

 

Download Musterwiderspruch
Widerspruch Google Street View
30,50 KB
Rechtsberatung
Rechtsberatung für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Vermieter sowie Kauf- und Bauwillige
pfeil weiter
Drucken Drucken Bookmarken Bookmarken Weiterempfehlen Weiterempfehlen Schriftgröße Schriftgröße Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz