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Datenschützer spielen Bundestag:
Während Union und FDP gesetzliche Maßnahmen zur Abwehr von
Mietnomaden und Mietbetrügern planen, gehen Datenschützer
gegen Bonitätsauskünfte über Mietinteressenten vor und korrigieren
den Deutschen Bundestag.
Die im sogenannten Düsseldorfer Kreis informell verbundenen Datenschutzbehörden haben sich im Oktober vergangenen
Jahres darauf verständigt, Auskunftsmöglichkeiten von Vermietern
über die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit von Mietinteressenten drastisch einzuschränken.
Auskunfteien dürfen Daten über negatives Zahlungsverhalten potenzieller Mieter
nur noch dann an Vermieter übermitteln, wenn
• die dem Eintrag zugrunde liegende Forderung
offen ist oder – im Falle der Begleichung einer Forderung –
diese Erledigung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und dabei
• mindestens Zahlungsrückstände von 1.500 Euro aufgelaufen sind.
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DIN 1968-30: Nicht ganz dicht
Ohne technische Regeln funktioniert heute fast nichts mehr. Sie schreiben beispielweise vor, wie Aufzüge, Heiz- oder auch Trinkwasseranlagen betrieben werden müssen. Verfasst werden
sie von Experten-Arbeitsgruppen.
Aufgrund der schieren Masse an technischen Neuerungen ist der Gesetzoder Verordnungsgeber oftmals nicht mehr in der Lage, eigene technische Anforderungen zu formulieren. Er verweist daher auf technische Regeln.
Auf den ersten Blick scheint dies eine angemessene Lösung zu sein. In der Praxis kann der gesetzliche Bezug auf Regelwerke jedoch zu wahrlich überraschenden Ergebnissen führen – wie beispielsweise bei der DIN 1986-30.
Diese Norm regelt den Betrieb von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. Unter anderem wird dort auch beschrieben, wie eine Dichtheitsprüfung der bwasseranlagen zu erfolgen hat. Im Februar 2003 wurde diese DIN überarbeitet. Dabei muss den Verfassern aufgefallen sein, dass Deutschland durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet wurde, bis 2015 die Qualität seines Grundwassers zu verbessern.
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