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Energieausweis
Der Energieausweis -
Pflicht seit 1. Januar 2009
Energieausweis ab dem 01.01.2009 Pflicht
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Es ist gesetzliche Verpflichtung, dass Haus- und Wohnungseigentümer bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorhalten müssen. Bei Häusern die, vor dem Jahr 1965 erbaut worden sind, gilt dies ab dem 01. Juli 2008. Häuser mit einem Erstellungsdatum ab 1966 müssen den Energieausweis ab dem 01.01.2009 vorhalten.

EnergieausweisWer diesen Energieausweis Miet- und Kaufinteressenten vorlegt, hat seine gesetzliche Pflicht erfüllt. Die Ausweise sind zehn Jahre gültig. Ab dem 01. Oktober 2008 gilt für Eigentümer von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen oder von Gebäuden, für die ein Bauantrag ab November 1977 gestellt wurde, die Wahlfreiheit zwischen der bedarfs- und der verbrauchsorientierten Ausweisvariante. Für Gebäude mit einem Bauantrag vor diesem Termin und weniger als fünf Wohnungen wird der Bedarfsausweis zur Pflicht. Das gilt auch, unabhängig von Größe und Alter, wenn staatliche Fördermittel beantragt werden oder das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutz-Verordnung aus dem Jahr 1977 bis heute nicht erreicht ist.

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein hat zusammen mit ihrem Partner, der ARGE-SH Arbeitgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen GmbH, Kiel, hierfür ein attraktives Angebot für ihre Mitglieder entwickelt. Die ARGE-SH erstellt sowohl den Verbrauchsausweis, wie auch den Bedarfsausweis, wobei beide Ausweise jeweils für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Diese Dienstleistungen erhalten exklusiv nur Haus & Grund Mitglieder mit einem Rabatt von 10 %.
Ausweisarten

Verbrauchsausweis:

Der seitens der ARGE-SH erstellte Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude kostet exklusiv für Mitglieder € 80,00 (inkl. Mehrwertsteuer). Er beinhaltet im Gegensatz zu günstigeren Angeboten wertvolle Hinweise zur energetischen Modernisierung und Sanierung des Gebäudes. Um einen solchen Verbrauchsausweis ausgestellt zu bekommen, muss zunächst das Auftragsformular ausgefüllt und die Mitgliedschaft durch den Ortsverein bestätigt werden. Anschließend sind Auftragsformular und ausgefüllter Datenerfassungsbogen an den Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein zu übersenden.

Bitte beachten: Sobald der Gewerbeanteil in Ihrem Gebäude einen Flächenanteil von 10 % übersteigt, benötigen Sie zwei eigenständige Verbrauchsausweise und zwar einen für das Wohngebäude und einen für das Gewerbeobjekt. Hierzu ist eine detaillierte Flächenverteilung und eine Abgrenzung der Verbrauchszahlen erforderlich.

Bedarfsausweis:

Der ebenfalls beim Kooperationspartner erhältliche Bedarfsausweis (€ 360,00 inkl. Mehrwertsteuer für Mitglieder) enthält eine Besichtigung des Gebäudes durch den Sachverständigen der ARGE-SH. Auch hier ist zunächst das Auftragsformular auszufüllen und die Mitgliedschaft durch den Ortsverein zu bestätigen. Anschließend ist das Auftragsformular an den Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein zu übersenden.
Auftragsformulare und Datenerfassungsbögen

Auftrag BauRat

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Datenerhebung Wohngebäude

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Datenerhebung Nichtwohngebäude

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Hinweise
Nachdem die Formulare vollständig ausgefüllt, unterschrieben, sämtliche erforderlichen Anlagen beigefügt sowie die Mitgliedschaft durch den örtlichen Verein bestätigt sind, kann die Anfrage über den Ortsverein oder direkt an Haus & Grund Schleswig-Holstein postalisch oder per Fax (nicht per E-Mail) gesendet werden.
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zum Energieausweis
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Zusatzinformationen
Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus & Grund Schleswig-Holstein unter der
Telefon-Nummer 04 31 / 66 36 110 sowie per Email an info@haus-und-grund-sh.de.
Kooperationspartner Arge

Haus & Grund Kooperationspartner:

Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen GmbH (ARGE-SH)

 

ARGE-LogoDie ARGE-SH ist ein vom InnenMinister des Landes Schleswig-Holstein anerkanntes Rationalisierungs-Institut. Der Leistungsbereich erstreckt sich auf die beratende Begleitung des Wohnungsbaus und die Qualitätskontrolle sowie die Zertifizierung von Gebäuden.Die ARGE kann auf große Erfahrung beim Bau von Niedrig-Energiehäusern zurückgreifen und hat in Schleswig-Holstein über 20.000 Wohneinheiten prüfend begleitet.

 

Die Leistung:

Der ARGE-SH-Sachverständige kann Sie zunächst umfassend beraten. Er begleitet Sie bei der Planung, dem Bau und der Abnahme eines Bauvorhabens. Die sachverständige Feststellung von Baumängeln und -schäden kann der ARGE-SH-Fachmann ebenso leisten wie die technische Beratung. Energieeinsparung setzt eine fachkundige Information voraus, die auch Hinweise auf die staatliche Förderung beinhaltet. Die ARGE-SH erstellt für Ihr Gebäude den künftig vorgeschriebenen Energiepass. Die ARGE-SH ermittelt den Wert einer Immobilie und führt Wohnflächenberechnungen durch.

 

Baumängel werfen oft rechtliche Probleme auf. Dabei arbeiten die ARGE-SH und Haus & Grund Hand in Hand. Rechtliche Beratung hinsichtlich Baumängeln erteilen die im privaten und öffentlichen Baurecht erfahrenen und versierten Rechtsberater von Haus & Grund Schleswig-Holstein.

 

 

Der Vorteil: 

 

Diese Dienstleistungen erhalten exklusiv nur Haus & Grund Mitglieder. Auf diese Dienstleistungen der ARGE-SH erhalten Sie 10 % Rabatt.

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