Der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids von Wohnungen für Heizung und Warmwasser soll bis 2020 um 40% zum Ausgangswert 1990 gesenkt werden. Das heißt für Schleswig – Holstein: Die aktuellen Emissionen müssen jetzt noch um rund 29 Prozent gesenkt werden. Das Innenministerium und die schleswig-holsteinische Wohnungswirtschaft haben dazu den "Klimapakt Wohnen" unterzeichnet.
Die Vereinbarungen basieren auf dem Status Quo des Energieverbrauchs und des Modernisierungsgrads der Gebäudebestände über den sich sowohl das Innenministerium für den Gesamtbestand (rund 1,35 Mio. Wohnungen) als auch die Verbände für ihre Bestände (rund 30 % des Gesamtbestands) einen Überblick verschafft haben. Der Klimapakt ist ein wichtiger Aktivposten im "Aktionsplan Klimaschutz" des Landes, er will ein Kooperationspartner für kommunale Klimaschutzkonzepte sein und wirkt zugleich als Kooperationsplattform und Unterstützung für energieeffiziente Bestandsmodernisierungen und Wohnungsneubau.
Warum sind wir im Klimapakt?
„Fördern statt Fordern ist der richtige Weg“, sagt Jochem Schlotmann, Vorsitzender der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein mit 62.000 Mitgliedern in 92 Ortsvereinen.
„Maßnahmen für den Klimaschutz setzen eine Verbesserung des Investitionsklimas voraus. Das geltende Mietrecht und fehlende steuerliche Anreize erschweren Investitionen zur Energieeinsparung“, so Schlotmann weiter. Er weist auf das zur Zeit bestehende Nutzer-Investor-Dilemma hin und fordert, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.
„Die private Wohnungswirtschaft, die rund drei Viertel des Wohnungsbestandes zur Verfügung stellt, hat dennoch nachhaltig in Energieeinsparung investiert und ist auf dem besten Weg, die im Klimapakt vereinbarten 30 % CO² bis 2020 einzusparen. Der durchschnittliche Energieverbrauch im Gebäudebestand beläuft sich auf lediglich 150 KWh/m²/a und liegt bereits 50 % unterhalb der vermuteten Werte. Zwangsmaßnahmen zum Klimaschutz sind daher der falsche Weg. Das macht dieser Erfolg deutlich“, resümiert Schlotmann.
Homepage Innenenministerium
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