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09.03.2010
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22.02.2010
Haus & Grund zum Klimapakt: Investitionshemmnisse beseitigen!
18.02.2010
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Die Landesregierung Schleswig Holstein schreibt die Ausstattung aller Wohnungen bis 31.12.2010 zwingend vor. Diese Vorschrift schließt eine jährliche Wartung nach DIN 14676 ein.
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Bonitätsprüfung von Mietinteressenten
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Mitglieder von Haus & Grund in Schleswig-Holstein und nur diese (!) können vor Abschluss eines Mietvertrages die Bonität von Mietinteressenten prüfen lassen. Dieses Dienstleistungsangebot erfolgt, um die mit der Vermietung verbundenen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Risiken zu verringern.

 

Über eine umfangreiche Datenbank einer überregional tätigen renommierten Auskunftei besteht für Haus & Grund-Mitglieder die Möglichkeit, die Bonität der Mietinteressenten abzufragen. Das bedeutet einerseits, ob Eintragungen in die öffentlichen Schuldnerverzeichnisse der Amtsgericht sowie Veröffentlichungen im Bundesanzeiger existieren und andererseits, ob Informationen, die sich aus laufenden und bereits betriebenen Inkassovorgängen stammen, vorhanden sind. Dies sind z. B. Vollstreckungsbescheide oder Zwangsvollstreckungsverfahren.

 

Voraussetzung für die Bonitätsabfrage ist eine unterzeichnete Selbstauskunft (Formular zum Herunterladen siehe rechts) des künftigen Mieters und dem damit verbundenen Einverständnis zur Einholung seiner Daten bei der Auskunftei und ein Prüfauftrag (Bonitätsanfrage – Formular zum Herunterladen siehe rechts) des Mitgliedes mit der Mitgliedsbestätigung des örtlichen Vereins.

 

Die Antwort auf die Anfrage erfolgt schnell und zügig binnen Tagesfrist, sofern die angegebenen Daten sauber und lesbar mitgeteilt werden.

 

Beide Formulare sind bei Ihrem örtlichen Haus & Grund-Verein erhältlich oder hier auszudrucken.

 

Nachdem die Formulare vollständig ausgefüllt, unterschrieben sowie die Mitgliedschaft durch den örtlichen Verein bestätigt sind, kann die Anfrage über den Ortsverein oder direkt an Haus & Grund Schleswig-Holstein postalisch oder per Fax (nicht per Email) gesendet werden.

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