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Die Landesregierung Schleswig Holstein schreibt die Ausstattung aller Wohnungen bis 31.12.2010 zwingend vor. Diese Vorschrift schließt eine jährliche Wartung nach DIN 14676 ein.
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Zur Begründung von Mieterhöhungen können sich Vermieter auf Daten aus Mietspiegeln beziehen, die ihren jeweiligen Wohnungen entsprechen.

 

Die sechs in den Ortschaften Kiel, Lübeck, Neumünster, Norderstedt, Reinbek und Hamburg vorhandenen Mietspiegel können Sie hier einsehen. Klicken Sie bitte auf den jeweiligen Ort! 

 

 

Sie enthalten als Auszug aus den auch mit Textbeiträgen ausgestatteten Mietspiegeln die Mietpreistabellen für bestimmte Wohnungstypen, wobei es sich um reine Nettomieten, also ohne Betriebskosten, handelt.

 

Die kompletten Mietspiegel können Sie u. a. bei diesen Ortsvereinen gegen ein geringes Entgelt erhalten.

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