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Pressemitteilung vom 04.12.2009
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Gesetzentwurf zum neuen Denkmalschutzgesetz

Bürokratie behindert Energieeinsparungsmaßnahmen

 

„Der vorgelegte Gesetzentwurf hat mit Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung nichts zu tun. Vielmehr würde das SPD-Denkmalschutzgesetz sinnvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung unzumutbar behindern.“ Mit diesen deutlichen Worten kommentiert Verbandsdirektor Alexander Blažek von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein den Vorstoß der SPD, ein neues Denkmalschutzgesetz zu verabschieden.

 

Zunächst einmal würde sich die Anzahl von jetzt 7.500 eingetragenen Denkmalen mindestens auf 15.000 verdoppeln, wahrscheinlich sogar verdreifachen, befürchtet Blažek. Anstelle eines geordneten Verfahrens der Unterschutzstellung wie jetzt stünde den betroffenen Bürgern nur die Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht offen. Das sei das Motto: „Friss Vogel oder stirb!“.

 

Genauso gravierend seien die Folgen für Energieeinsparungsmaßnahmen an Gebäuden, so Blažek weiter. Das neue Denkmalschutzgesetz würde es den Denkmalbehörden ermöglichen, Maßnahmen zum Klimaschutz zu verhindern. Unter den Denkmalbegriff fallen nicht nur Kirchen und Herrenhäuser. Die Denkmalpflege beabsichtigt zusehends, Wohngebäude aus der Nachkriegszeit; insbesondere aus den 50er, 60er und 70er Jahren unter Schutz zu stellen. In Kiel wäre zum Beispiel die sogenannte „Klagemauer“ in der Holtenauer Straße betroffen gewesen. Die hier vorgenommenen Modernisie-rungsmaßnahmen wie Wärmedämmung und der zeitgemäße Einbau von Balkonen wären unter Umständen nicht genehmigt worden. Für die Denkmalpflege spielten Ziele wie Klimaschutz und zeitgemäße Modernisierung keine Rolle. Vielmehr müsste jede wahrnehmbare Energieeinsparungs-maßnahmen an der Gebäudehülle durch die Denkmalpflege genehmigt werden. Bei Versagung müsste die Genehmigung in einem langwierigen Gerichtsverfahren erstritten werden. Das könne teilweise Jahre dauern. Dann lohne sich eine Investition oft nicht mehr, weil die Mieter dann bereits in eine modernisierte Wohnung in einem anderen Objekt umgezogen seien. Des weiteren seien derartige Gerichtsverfahren kostenintensiv. Um beurteilen zu können, ob ein Denkmal vorliege, müssten aufwendige Gutachten erstellt werden; von den Gerichts- und Anwaltskosten ganz zu Schweigen. Aus Sicht von Haus & Grund sollte dieses Geld besser zur Energieeinsparung, aber auch für sinnvollen Denkmalschutz verwendet werden.

 

„Aus unserer Sicht sollte unter Einbeziehung der betroffenen Eigentümer besser einvernehmlich und sorgfältig geprüft werden, wie das in über fünfzig Jahren bewährte Denkmalschutzgesetz fair überarbeitet werden kann,“ so Blažek abschließend.

 

Nr. 20/2009

Pressekontakt: Alexander Blažek

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