Haus & Grund zum Denkmalschutzgesetz: Kein Änderungsbedarf
„In der letzten Legislaturperiode scheiterte das neue Denkmalschutzgesetz am Widerstand von Haus & Grund – aus guten Gründen: Zu bürokratisch, Verschlechterung des Rechtsschutzes und gegen die Interessen der Eigentümer. Mit dem Ende der großen Koalition fand auch der Gesetzentwurf seinen verdienten Platz in einer abgelegten Landtagsdrucksache, dachte man.“, sagte Jochem Schlotmann, Verbandsvorsitzender der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein anlässlich der heutigen Landtagsdebatte. „Wir sehen jedenfalls kein Änderungsbedarf,“ befindet der Verbandschef.
Die SPD – Fraktion habe jedoch diese Drucksache aus den Akten hervorgekramt und als Entwurf wieder in den Landtag eingebracht. Die Argumente, die für das neue Denkmalschutzgesetz streiten sollen, würden durch Wiederholung nicht richtiger, so Schlotmann weiter: Mit Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung habe der sogenannte deklaratorische Denkmalschutz, für den die SPD sich jetzt stark mache, nichts zu tun. Mindestens eine Verdoppelung der eingetragenen Denkmale mache deutlich, dass hier mehr und nicht weniger Bürokratie entstehe. Die Verkürzung des Rechtsschutzes sei mit Haus & Grund nicht zu machen. Beim deklaratorischen Verfahren würde der Eigentümer lediglich über die Denkmaleigenschaft seiner Immobilie informiert. Dagegen könnte man sich nur mit einer Klage beim Verwaltungsgericht zur Wehr setzen; frei nach dem Motto: „Friss Vogel oder stirb!“. In der letzten Legislaturperiode wären die Richter gegen das Ge-setz Sturm gelaufen, weil eine unzumutbare Zunahme der Verfahren gedroht habe. Beim beste-henden und in fünfzig Jahren bewährten Denkmalschutzgesetz sei hingegen eine detaillierte Be-gründung der Denkmalpflege für die Eintragung der Immobilie ins Denkmalbuch erforderlich, die der Eigentümer in einem Vorverfahren überprüfen lassen könne. Im zuständigen Denkmalrat sei auch Haus & Grund vertreten. Klagen vor dem Verwaltungsgericht seien daher selten notwendig gewesen.
Genauso gravierend wären die Folgen für Energieeinsparungsmaßnahmen an Gebäuden. Das neue Denkmalschutzgesetz würde es den Denkmalbehörden ermöglichen, Modernisierungsmaßnahmen zu verhindern. Das beträfe insbesondere Wohngebäude aus den 50er, 60er und 70er Jahren mit höherem Sanierungsbedarf. Die Denkmalpflege beabsichtige, auch Immobilien aus der Nach-kriegszeit unter Schutz zu stellen. Wirtschaftlich wichtige Ziele wie Energieeinsparung und zeit-gemäße Modernisierung spielten dabei keine Rolle. Vielmehr wäre jede wahrnehmbare Energie-einsparungsmaßnahme wie eine Fassadenwärmedämmung oder der Einbau von Balkonen durch die Denkmalpflege genehmigungspflichtig. Bei Versagung müsste die Genehmigung in einem langwierigen Gerichtsverfahren erstritten werden. Eine Investition lohne sich dann oft nicht mehr, weil Mieter bereits in eine modernisierte Wohnung umgezogen seien, gibt Schlotmann zu beden-ken.
Bis auf einige Kleinigkeiten, die im Gesetzentwurf von CDU und FDP berücksichtigt seien, gäbe es aus Sicht von Haus & Grund kein Änderungsbedarf beim Denkmalschutzgesetz, so Schlotmann abschließend. Bewährtes müsse man nicht ohne Not ändern.
Pressekontakt: Alexander Blažek
Nr. 22/2009
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