Hauseigentümer Wohnungseigentümer Vermieter Kauf- und Bauwillige
navigation_header
Zur Startseite
Kontakt
Suche
pfeil Suchen
Rauchwarnmelder
Die Landesregierung Schleswig Holstein schreibt die Ausstattung aller Wohnungen bis 31.12.2010 zwingend vor. Diese Vorschrift schließt eine jährliche Wartung nach DIN 14676 ein.
pfeil weiter
Kooperation für mehr Sicherheit

Initiative für aktiven Einbruchschutz "Nicht bei mir!" 

 

Einbruchschutzlexikon
von A bis Z
 

 

Datenbank mit qualifizierten Fachpartnern und den Zugang zu den polizeilichen Beratungsstellen

Pressemitteilungen_Aktuell_
Pressemitteilung vom 18.02.2010
Drucken Bookmarken
Weiterempfehlen
Schriftgröße

Haus & Grund zur Windenergie: Eigentümerinteressen berücksichtigen!

WindräderWindkrafträder prägen das Bild Schleswig-Holsteins und leisten einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung.

 

„Die Interessen der Eigentümer dürfen nicht vernachlässigt werden, wenn die Windenergie weiter ausgebaut werden soll.“ Das forderte Verbandsdirektor Alexander Blažek von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein anläßlich der jüngsten Verlautbarungen aus der Landespolitk.

 

Die privaten Grundeigentümer befürchteten Wertverluste ihrer Grundstücke, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft Windkrafträder errichtet oder ausgebaut – Stichwort: „Repowering“ – werden. Derartige Anlagen verursachten Lärm, Lichtreflexe und störten die Aussicht auf die schöne schleswig-holsteinische Landschaft, erläuterte Blažek. Der Hinweis auf nachbarschützende Vorschriften im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Technische Anleitung (TA) Lärm sei aus Sicht von Haus & Grund nicht ausreichend.

 

Die Landesregierung müsse Ausgleichszahlungen für betroffenen Eigentümer vorsehen. Vorstellbar sei eine Einigung zwischen Anlagenbetreiber und dem benachbarten Grundstückseigentümer. Dabei ließen sich erfahrungsgemäß zügig sinnvolle Vergleiche erzielen. So könnten die Beteiligten gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden, die Genehmigungsverfahren oft jahrelang verzögerten. Bürokratie werde auf diese Weise ebenso vermieden, so Blažek weiter.

 

Wichtig sei, die Eigentümer von Anfang an den Verfahren zu beteiligen. Ohne deren Einverständnis dürften keine Genehmigungen erteilt werden, forderte der Verbandsdirektor abschließend.

 

Pressekontakt: Alexander Blazek

Nr. 1/2010

Pressemitteilungen
22.07.2010
Grundsteuererlass bei Mietausfall: BFH entscheidet im Haus & Grund-Musterverfahren
14.07.2010
Vermieter können nur bei erheblichen Pflichtverletzungen kündigen
14.07.2010
Haus & Grund warnt vor verbotener Selbsthilfe
Drucken Drucken Bookmarken Bookmarken Weiterempfehlen Weiterempfehlen Schriftgröße Schriftgröße Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz