Haus & Grund zur Windenergie: Eigentümerinteressen berücksichtigen!
Windkrafträder prägen das Bild Schleswig-Holsteins und leisten einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung.
„Die Interessen der Eigentümer dürfen nicht vernachlässigt werden, wenn die Windenergie weiter ausgebaut werden soll.“ Das forderte Verbandsdirektor Alexander Blažek von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein anläßlich der jüngsten Verlautbarungen aus der Landespolitk.
Die privaten Grundeigentümer befürchteten Wertverluste ihrer Grundstücke, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft Windkrafträder errichtet oder ausgebaut – Stichwort: „Repowering“ – werden. Derartige Anlagen verursachten Lärm, Lichtreflexe und störten die Aussicht auf die schöne schleswig-holsteinische Landschaft, erläuterte Blažek. Der Hinweis auf nachbarschützende Vorschriften im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Technische Anleitung (TA) Lärm sei aus Sicht von Haus & Grund nicht ausreichend.
Die Landesregierung müsse Ausgleichszahlungen für betroffenen Eigentümer vorsehen. Vorstellbar sei eine Einigung zwischen Anlagenbetreiber und dem benachbarten Grundstückseigentümer. Dabei ließen sich erfahrungsgemäß zügig sinnvolle Vergleiche erzielen. So könnten die Beteiligten gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden, die Genehmigungsverfahren oft jahrelang verzögerten. Bürokratie werde auf diese Weise ebenso vermieden, so Blažek weiter.
Wichtig sei, die Eigentümer von Anfang an den Verfahren zu beteiligen. Ohne deren Einverständnis dürften keine Genehmigungen erteilt werden, forderte der Verbandsdirektor abschließend.
Pressekontakt: Alexander Blazek
Nr. 1/2010
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