Haus & Grund zum Thema Rauchwarnmelder
Fehlalarme können teuer werden!
„Rauchwarnmelder sind sinnvoll und können Leben retten. Fehlalarme der Geräte können jedoch erhebliche Kosten verursachen, wenn die Feuerwehr ausrückt.“ Das entgegnete Verbandsdirektor Alexander Blažek von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein wörtlich auf jüngste Verlautbarungen der Feuerwehr, die Kosten würden nur bei grober Fahrlässigkeit in Rechnung gestellt. Nach dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 27. Mai 2003 (veröffentlicht in: Die Gemeinde 2005, S. 231 ff) musste ein Immobilieneigentümer die Einsatzkosten der Feuerwehr, die aufgrund eines Fehlalarmes ausgerückt war, in Höhe von mehreren Tausend Euro zahlen. Auf ein Verschulden sei es dabei aus Sicht des Gerichts nicht angekommen, erläuterte Blažek.
Wichtig sei daher die jährliche Wartung der Rauchwarnmelder. Nach § 49 Absatz 4 der Landesbauordnung obliegt diese Aufgabe den unmittelbaren Besitzern der Wohnung; also den Mietern oder den selbstnutzenden Eigentümern.
Die Aussage der Feuerwehr, Rauchwarnmelder gehörten ins Wohnzimmer, sei ebensowenig korrekt, so Blažek weiter. Die Landesbauordnung schreibe lediglich vor, Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Schaden könne es jedoch nicht, auch das Wohnzimmer auszustatten.
„Das ist ein heißes Thema. Immobilieneigentümer sollten sich rechtlich beraten lassen.“ Das empfahl Blažek abschließend. Für Mitglieder sei die Rechtsberatung bei Haus & Grund kostenlos.
Pressekontakt: Alexander Blazek
Nr. 3/2010
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