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Pressemitteilung vom 19.04.2010
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Exakte Lärmschutzregelungen: Sonntags ohne Rasenmäher

Sonntags nie! Der Titel des Filmklassikers mit Melina Mercouri gilt auch für unsere heimischen Rasenmäher.

Nach Mitteilung von Haus & Grund Schleswig-Holstein bleibt an Sonn- und Feiertagen der Motor grundsätzlich abgestellt. So will es die Maschinenlärmschutzverordnung, in der neben den Rasenmähern auch für weitere 60 andere Krachmacher von der Kettensäge bis zum Laubbläser exakte Ruhezeiten verordnet werden. Nach Mitteilung von Assessor Jürgen Kuhrt dürfen Motorrasenmäher an allen Werktagen, von 7.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden. Was die Frage nach der für viele Bürger heiligen Mittagspause aufwirft? Sie gilt nicht für Rasenmäher, so Kuhrt, man darf, aber man tut es eben nicht! Bei der gebotenen Rücksichtnahme werden alle Gartenfreunde im jetzt anbrechenden Frühjahr viel Freude an ihrem Garten haben. Werden die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, so ist ein klärendes Gespräch zu empfehlen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen oder andere Fragen auftreten, stehen die Rechtsberater von Haus & Grund Schleswig-Holstein den Mitgliedern für eine Beratung zur Verfügung.

 

Pressekontakt: Jürgen Kuhrt

Nr. 4/2010

 

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Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

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