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Pressemitteilung vom 28.05.2010
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Schlotmann: Freiheit in der Krise?

Schuldenabbau, Korrekturen beim Klimaschutz und Mietrecht

 

Hart ging der Verbandsvorsitzende Jochem Schlotmann anlässlich des 112. Verbandstages der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein in Eckernförde mit der Politik ins Gericht. Sowohl im Lande als auch auf Bundesebene sei es längst überfällig, den Schuldenabbau einzuleiten. Trotz höchstem Steueraufkommen der letzten vier Jahre, mit dem so manche Wohltat finanziert werde, sei die Verschuldung in Schwindel erregende Höhe getrieben worden. Es müsse endlich auf die Ausgabenbremse getreten werden. Weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen seien der falsche Weg. Sie gefährdeten die jetzt vom Gesetzgeber geforderten energetischen Investitionen in den Gebäudebestand. Sie konterkarierten zudem die Ziele des Koalitionsvertrages, Arbeitsplätze zu sichern und Wachstum zu generieren.

 

Schlotmann appellierte an die über 62.000 Mitglieder, wie in der Vergangenheit nicht nach dem Staat zu rufen, sondern Eigenverantwortung zu übernehmen und unabhängig zu sein. Es dürfe nicht weiter nach der Devise verfahren werden „Mehr Staat als privat“. Die zunehmende Bevormundung durch den Staat führe letztlich nur dazu, noch mehr Freiheit an privatem Eigentum zu verlieren. Mit der vor wenigen Tagen beschlossenen Schuldenbremse in der Landesverfassung sei ein richtiger Schritt getan. Gleiches gelte für das vorgestern vom Landeskabinett beschlossene Sparpaket. Mit der Reduzierung der Wohnungsbaufördermittel könnten die privaten Grundeigentümer leben. Eine Abgabe für den Küstenschutz werde dagegen die Verwaltungsgerichte beschäftigen müssen. Unter dem Strich dürfe die Landesregierung nicht knieweich werden und von den notwendigen jährlichen Einsparungen in Höhe von 125 Mio. € abweichen.

 

In Sachen Klimapolitik lobte der Verbandschef die Landesregierung für den Abschluss des Klimapaktes mit der Wohnungswirtschaft. Auf freiwilliger Basis sollen im Gebäudebestand bis 2020 30 % des CO2 Ausstoßes auf der Basis der 1990er Werte reduziert werden. Es werde bis dahin keinen Zwang zum Einsatz erneuerbarer Energien im Lande geben. Schlotmann hielt nicht damit hinter dem Berg, dass dieses Ziel aufgrund bereits seit über Jahrzehnten durchgeführter Modernisierungen im Gebäudebestand überzogen sei und entsprechende Investitionen unwirtschaftlich machten. Während der üblichen Nutzungsdauer solcher Maßnahmen könnten diese Investitionen nicht durch die Einsparungen an Energie erwirtschaftet werden. Es entstehe ein Investor-Nutzer-Dilemma. Der Vermieter zahle, der Mieter profitiere. Wenn an diesen überzogenen Zielen festgehalten werde, sei eine Korrektur der Klimapolitik erforderlich. Dies müsse über die Beseitigung der Hemmnisse im Mietrecht, die Schaffung von Anreizen im Steuerrecht und die Wohnungsbauförderung geschehen, so der Verbandsvorsitzende.

 

Vertrauen in das Mietrecht und in die Justiz, so der Verbandsvorsitzende, sei bei den privaten Vermietern kaum noch vorhanden. Im Vorfeld von Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien gebe es Auseinandersetzungen und Streitigkeiten über deren Duldung. Während der Durchführung müssten Mietminderungen und nach Beendigung neuer Streit mit dem Mieter über die Umlegbarkeit der Investitionskosten hingenommen werden. Das sei nicht zumutbar. Wer habe unter solchen Umständen noch Interesse an Sanierungen? Hier erwarte Haus & Grund Schleswig-Holstein die Unterstützung der Landesregierung im Bundesrat. Dies gelte auch für die Mietnomadenproblematik. Das Mietrecht schütze kriminelle Mieter. Die Umsetzung der Zusagen aus dem Koalitionsvertrag müsse jetzt endlich erfolgen.

 

Da selbst bei Überwindung dieser Hemmnisse vielerorts Mieterhöhungen faktisch nicht durchsetzbar seien, forderte Schlotmann das Land auf, das jetzt zu kürzende Zweckvermögen für die Wohnungsbauförderung künftig unangetastet zu lassen. Auch die Eigenheimer müssten endlich bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude berücksichtigt werden. Auf Bundesebene seien die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und des § 82 a Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (EStDV) zu unterstützen. Gebe es diese Kurskorrektur der Klimapolitik nicht, würden die Freiheitsrechte des privaten Grundeigentums weitere Einschnitte erfahren.

 

Die Bürokratie im Lande sei ein weiteres Beispiel, wie Eigeninitiative und Freiheit über sein Eigentum verfügen zu können, ausgehöhlt werden. Für den Aufwand und die Kosten sei aktuell die flächendeckend für Schleswig-Holstein und jedes vorhandene Grundstück vorgeschriebene Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen exemplarisch. Bei Einzelkosten um die 400,00 € und angenommenen 600.000 Gebäuden sei der Aufwand immens. In gleichem Atemzug seien auch die Abgaben an die Wasser- und Bodenverbände zu nennen, die wie früher über die Kommunen abzuwickeln seien, so der Verbandsvorsitzende abschließend.

 

 

Pressekontakt: Jochem Schlotmann

Nr. 5 / 2010

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