Die Landesregierung Schleswig Holstein schreibt die Ausstattung aller Wohnungen bis 31.12.2010 zwingend vor. Diese Vorschrift schließt eine jährliche Wartung nach DIN 14676 ein.
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Rauchwarnmelder sind Pflicht!
Die Landesregierung Schleswig Holstein schreibt die Ausstattung aller Wohnungen bis 31.12.2010 zwingend vor. Diese Vorschrift schließt eine jährliche Wartung nach DIN 14676 ein.
Der Umfang der Ausstattung wird wird über die Landesbauordnung geregelt. Dort wird festgelegt, wer für die Ausstattung verantwortlich ist, wie und wo diese durchzuführen ist und bis wann die Ausstattung abgeschlossen sein muss. Die Art und Weise der Montage und der Wartung hat mindestens nach DIN-Vorgaben zu erfolgen.
Um Ihren Interessen in allen Belangen nach kommen zu können, hat die OBJEKTuS GmbH & Co. KG zusammen mit Haus & Grund Schleswig Holstein diese Rauchwarnmelder-Seiten
eingerichtet. Hier können Sie professionelle Rauchwarnmelder und weitere Leistungen per Email sowohl mit als auch ohne Service bzw. Montage bestellen.
Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass die genannten Serviceangebote ausschließlich für Hamburg und Schleswig-Holstein gelten.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bestellung/Beauftragung per Fax oder per Post durch zu führen. Dafür drucken Sie sich bitte das separate aus. Sie können dieses Formular auch direkt am Bildschirm ausfüllen und per Email versenden.
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Die Ausstattungspflicht
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