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Haus & Grund Report 1/2009
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Grundsteuererlass:
Erwartete Steuerausfälle bleiben aus

Ende des vergangenen Jahres wurden die Regelungen zum Erlass der Grundsteuer bei Wohnungsleer ständen geändert. Rückwirkend von dem Jahr 2008 an rechtfertigen nur noch Mietausfälle von mehr als 50 Prozent einen Teilerlass der Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent. Steht eine Immobilie im Laufe eines Jahres komplett leer, wird nur noch die Hälfte der Grundsteuerschuld erlassen. Vor der Änderung des Paragrafen 33 des Grundsteuerge setzes konnte ein Erlass der Grundsteuer von Vermietern schon dann beantragt werden, wenn die Einnahmeausfälle mehr als 20 Prozent betrugen.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Frühjahr 2007 entschieden, dass auch strukturelle Leerstände, also Mietausfälle, die ihre Ursache in einem Überangebot am Markt hatten, einen Grundsteuererlass

rechtfertigen können. Die Kommunen befürchteten daraufhin einen dramatischen Anstieg von Erlassanträgen. Die damit verbundenen Einnahmeausfälle „würden zu einer Erosion des Grundsteueraufkommens führen“, so beispielsweise der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Dieser forderte eine „gesetzliche Regelung zum Erhalt des Grundsteueraufkommens“, also die Streichung der Erlassvorschrift im Grundsteuergesetz. Der Bundestag reagierte auf diesen dramatischen Appell der Kommunen und schränkte mit dem Jahressteuergesetz 2009 den Anwendungsbereich des § 33 GrStG zu Lasten der Vermieter rückwirkend für das Jahr 2008 wieder ein.

 

Nun zeigt sich: Die von den Kommunen angekündigten Einnahmeausfälle bei der Grundsteuer blieben aus. Statt eines erwarteten Rückgangs von etwa 10 Prozent stiegen die Grundsteuereinnahmen 2008 gegenüber 2007 sogar um 1 Prozent auf 9,5 Mrd. Euro. Der Deutsche Städtetag konstatierte: „Befürchtungen, dass die Änderungen beim Grundsteuererlass nach § 33 GrStG zu dramatischen Einnahme aus - fällen bei der Grundsteuer B – insbesondere in den neuen Bundesländern – führen würden, haben sich nicht bestätigt.“ Eine Rückkehr zum vormaligen Anwendungsbereich des § 33 GrStG verlangte der Deutsche Städtetag nicht.

Haus & Grund Deutschland

123. Zentralverbandstag am 18. + 19. Juni in Berlin

Der 123. Zentralverbandstag von Haus & Grund Deutschland findet in

diesem Jahr am 18. und 19. Juni im Maritim Hotel Berlin statt. Im Mittelpunkt steht der Festakt am 19. Juni, zu dem über 500 Gäste aus Politik und Immobilienwirtschaft erwartet werden. Festredner ist Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

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Kurz notiert

Baupreise steigen, Hauspreise fallen

Der Preisindex für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude ist im vierten Quartal 2008 um 3,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Unter den Bauarbeiten an Wohngebäuden gab es binnen Jahresfrist in allen Teilbereichen Erhöhungen. Starke Preiserhöhungen gab es in den Bereichen Stahlbauarbeiten (+8,4 %) und bei Dämmarbeiten an technischen Anlagen (+5,8 %). Die letzten verfügbaren Daten des Preisindexes für bestehende Wohngebäude aus dem Jahr 2007 zeigen im Gegensatz dazu einen weiterhin anhaltenden Preisverfall für gebrauchte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Im Vergleich zum Jahr 2006 betrug der Wertverlust 2,1 %. Verglichen mit dem Wert eines Wohngebäudes im Jahr 2000 beträgt der Wertverlust 5 %. Dies geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor.

 

Das teure Nass

Im Bundesdurchschnitt hat ein Zwei-

Personen-Haushalt im Jahr 2007 bei einem Wasserverbrauch von 80 m3 von seinem Versorgungsunternehmen eine Rechnung über 229,50 Euro für die Abwasserentsorgung erhalten. Dies sind 4,33 Euro oder 1,9 % mehr als im Jahr 2006. Die höchsten Abwasserrechnungen fielen dabei in

Brandenburg (352,84 Euro) und Sachsen-Anhalt (351,28 Euro) an. Der Bezug von 80 Kubikmetern Trinkwasser schlug im Jahr 2007 bei dem gleichen Haushalt mit durchschnittlich 189,56 Euro zu Buche. Dies sind 1,64 Euro oder 0,9 % mehr als im Jahr 2006. Die höchsten Trinkwasserrechnungen fielen dabei in Thüringen (275,28 Euro) und Sachsen (270,56 Euro) an.

 

Wunsch nach eigenen vier Wänden immer noch aktuell

Daten des Statistischen Bundesamtes ist zu entnehmen, dass zwei Drittel der Haushalte der Einkommensklasse von 2.600 - 3.600 Euro netto in den eigenen vier Wänden wohnen. Bei Haus hal ten mit einem Einkommen bis zu 900 Euro netto im Monat ist die Quote am geringsten. Einer Umfrage der LBS zufolge wünschen sich vier von fünf der 18- bis 34-Jährigen in Deutschland das eigene Haus.

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