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Haus & Grund Report 1/2009
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Holzweg Contracting
Kein Beitrag zum Klimaschutz

Die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses ist regelmäßig unwirtschaftlich. Es überrascht daher nicht, dass der Zugriff der Vermieter auf die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau sehr reserviert ausfällt.

 

Die schleppende Umsetzung der klimapolitischen Ziele im Gebäudebestand offenbar vor Augen, thematisierte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Rede am 16. Dezember 2008 in Mannheim erstmals das Mietrecht als Klimaschutzbremse: „…Wir müssten das Mietrecht so ändern, dass es bessere Anreize für den Vermieter gibt, seinen Wohnungsbestand zu sanieren. Das heißt nichts anderes, als dass die Senkungen in den Nebenkosten auch bei der Umlage auf die Kaltmiete berücksichtigt werden müssten…“ Dies würde im gesamten privaten Wohnungsbestand unglaubliche Anreize freisetzen, so die Kanzlerin weiter.

 

Zum Credo der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist das Bekenntnis der Kanzlerin zur Mietrechtsreform bislang nicht geworden. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages lehnte am 18. März 2009 mit den Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag der FDP-Bundestags fraktion ab, das Mietrecht zur Erleichterung klimafreundlicher Wohnungssanierungen zu ändern. Die Fraktion der CDU/CSU bekundete „vor dem Hintergrund der eigenen Erwägungen zum Wärme-Contracting“ Verständnis für das Anliegen der FDP-Fraktion. Da die Fraktion Teilaspekte des FDP-Antrages ablehne, sei der Antrag insgesamt abzulehnen.

 

Welche Teilaspekte des FDP-Antrages die Unionsfraktion mitträgt, bedarf offensichtlich noch der Konkretisierung. Dass Wärme-Contracting für die privaten Vermieter eine Alternative zu einer umfassenden Mietrechtsreform darstellt, ist jedoch kaum anzunehmen. Beim Contracting lassen sich Immobilieneigentümer von Contracting-Anbietern moderne Heizungsanlagen in ihre Häuser einbauen. Die Eigentümer zahlen monatlich eine Gebühr für die Überlassung der Heizung sowie die anfallenden Heizkosten. Dieses Modell gilt als ökologisch und ökonomisch vorteilhaft. Im Vergleich zu alten Heizungen verbrauchen moderne deutlich weniger Energie. Zudem überwiegen die Heizkostenersparnisse die Kosten des Contractings. Das Modell leidet allerdings unter einem Mangel, den Mieter- und Vermietervertreter in seltener Einmütigkeit konstatieren: Contracting wird auf dem Wohnungsmarkt erst ab einer Wohnfläche von insgesamt mindestens 1.500 Quadratmetern angeboten. Erst dann kann es rentabel betrieben werden. Für wenigstens etwa 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland – darunter das Wohnungsangebot privater Vermieter – ist die Unions-Idee damit irrelevant. Die von Angela Merkel zitierten Anreize „für den gesamten privaten Wohnungsbestand“ müssen folglich anders aussehen. Die Debatte dauert an.

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Auf ein Wort

Wer hat noch nicht ...

  

... wer will noch mal? Im politischen

Wettbewerb um das anspruchvollste

Energieeffizienzprogramm ist die Europäische Union nun beim Nullenergiehaus angekommen. Ab 2019 soll die von Neubauten erzeugte erneuerbare Energie mindestens den Primärenergiebedarf des Gebäudes decken. Zu vertretbaren Kosten werden solche Häuser auch in zehn Jahren kaum zu errichten sein. Die Antwort des Marktes ist vor hersehbar.

  

Gespannt darf man auch auf die

Wirtschaftlichkeitsberechnungen sein, die nach Brüsseler Vorstellungen künftig in Energieausweisen Pflicht sein sollen. Energetische Sanierungen von Mehrfamilienhäusern rechnen sich regelmäßig nicht. Das behaupten nicht Lobbyisten, sondern lehren Energieberater etwa auf Seminaren

der KfW. Aber auch hierauf weiß

Brüssel eine Antwort: Der Horizont für die Amortisation der Investition soll zukünftig der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes sein. Investoren, die dieses Modell ermuntert, würden wir gern kennenlernen.

 

Ob Baden-Württembergs Wärme gesetz, die neue Energieeinsparverordnung des Bundes oder Europas Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz: Wer nach Gründen für den schleppenden Fortschritt bei der energetischen Gebäudesanierung sucht, findet sie in diesem Durcheinander aufgetürmter staatlicher Gebote. Der gemeinsame Nenner dieser Konzepte ist der verfassungswidrige Zwang zu unwirtschaftlichen Maßnahmen. Der dringend erforderliche Aufbruch zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand kommt mit dieser Politik nicht zustande.

 

Andreas Stücke

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