Renovieren mit ermäßigter Mehrwertsteuer: Positiver Beschäftigungseffekt
Die Mehrwertsteuer ist EU-weit harmonisiert. Innerhalb eines einheitlichen Rahmens kann trotzdem jedes Mitglieds land Produkte und Dienstleistungen unterschiedlich hoch besteuern. Die EU-Finanzminister haben sich im März 2009 auf eine Neuregelung dieses Systems geeinigt. Für arbeitsintensive Dienstleistungen, beispielsweise für Renovierungsarbeiten an Wohnimmobilien, dürfen die Mitgliedsstaaten künftig den ermäßigten Mehrwertsteuersatz verlangen.
Selbstnutzende Eigentümer profitieren bereits heute davon, dass sie für Arbeiten eines Handwerkers an der Immobilie einen Steuerabzug bei der Einkommensteuer beanspruchen können. Dieser beträgt 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, maximal 1.200 Euro jährlich, und wurde zum Jahreswechsel sogar verdoppelt. Der Steuerabzug kommt derzeit aber weder Vermietern noch einkommensschwachen Haushalten zugute, die keine Einkommensteuer zahlen.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Deutschland bereits kategorisch abgelehnt. In Frankreich war die Erprobung von Steuerer mä ßigungen im Bereich der Reparatur und Renovierung von Wohngebäuden durchweg positiv. Nicht nur die Umsätze stiegen, sondern auch die Zahl der Beschäf tigten in der Baubranche und den örtli chen Handwerks betrieben: innerhalb von nur zwei Jahren entstanden 43.000 zusätzliche Arbeitsplätze. Für die Verbrau cher führte die Mehrwertsteuersenkung zu sinkenden Endpreisen. Gleichzeitig ging auch die Schattenwirtschaft zurück.
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