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Die Landesregierung Schleswig Holstein schreibt die Ausstattung aller Wohnungen bis 31.12.2010 zwingend vor. Diese Vorschrift schließt eine jährliche Wartung nach DIN 14676 ein.
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Heckenschnitt
Schnittperiode für Gehölze etwas kürzer
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Die winterlichen Aufräumarbeiten im Garten müssen ab sofort etwas früher als bislang abgeschlossen werden!

 

Schon vom 01. März an dürfen künftig Bäume, Hecken und andere Gehölze nicht mehr zurück-geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Schonende Pflanzenschnitte bleiben auch in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September zulässig. Die Verbotsperiode wurde also um 2 Wochen vorgezogen, die Schonzeit für die Gewächse endet am 30. September.

 

Die Grundeigentümer sind aufgefordert, die Neuregelung unbedingt zu beachten. Die Natur wird es lohnen.

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