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Die Landesregierung Schleswig Holstein schreibt die Ausstattung aller Wohnungen bis 31.12.2010 zwingend vor. Diese Vorschrift schließt eine jährliche Wartung nach DIN 14676 ein.
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Sind Sie wegen des Mietrechts oder des ständigen Ärgers mit den Mietern, z.B. wegen der Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen oder der Wohnungsabnahme nicht mehr bereit, Ihre Immobilie selbst zu verwalten, so können Sie den Immobilienservice der Dienstleistungsgesellschaften Ortsvereine in Anspruch nehmen. Dort können Sie auch Ihre Wohnungseigentumsanlage verwalten lassen. Wollen Sie Ihr Haus verkaufen oder eines kaufen, so sind Sie dort auch an der richtigen Stelle. 

Immobilienservice der Ortsvereine:

 

Erfragen Sie dort deren Leistungsangebot.

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