Haus & Grund Schleswig-Holstein
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Energiewende

Ein flächendeckender Ausbau von erneuerbaren Energien auf dem privaten Wohnungsmarkt wird nicht durch bürokratischen Zwang gelingen, sondern durch Freiwilligkeit, überzeugende Argumente und sinnvolle Fördermöglichkeiten. In intensiven Gesprächen mit dem Energiewendeministerium hat Haus & Grund erreicht, dass in einem entsprechenden Gesetzesentwurf auf Ordnungsrecht verzichtet wurde: Weder die Pflicht zur Umstellung von Heizungsanlagen noch ein Anschluss- und Benutzerzwang an Nah- oder Fernwärme spielen hier eine Rolle.

Unsere Erfahrung zeigt, dass private Grundeigentümer grundsätzlich bereit sind, in Energieeinsparungen und in die Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren. Allerdings müssen diese Investitionen auch wirtschaftlich darstellbar sein. Damit das in Zukunft der Fall ist, muss der Impuls dazu von der Politik ausgehen – indem das Land entsprechende Förderinstrumente anbietet. Zuschüsse sind dabei besonders erfolgversprechend, da auf diesem Weg jeder geförderte Euro Investition in mehrfacher Höhe auslöst. Oder kurz gesagt: Wer die Energiewende fordert, muss auch energetische Sanierungen fördern.

Haus & Grund wurde zum Mitglied des Energiewendebeirates der Landesregierung berufen. Der Beirat ist unabhängig und soll die Energiewende in Schleswig-Holstein begleiten. Nähere Informationen finden Sie hier.