


Haus & Grund Schleswig-Holstein
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Mietpreisbremse
Fünf Millionen private Vermieter bilden das Rückgrat der Wohnraumversorgung in Deutschland. Für sie und für alle kauf- oder bauwilligen potenziellen Vermieter ist die Mietpreisbremse ein denkbar schlechtes politisches Signal. Dem von der Landesregierung ausgerufenen Ziel von rund 20.000 neuen und bezahlbaren Wohnungen in den nächsten Jahren kommt man auf diesem Weg jedenfalls keinen Schritt näher. Statt die Akteure auf dem einheimischen Wohnungsmarkt mit zweifelhaften Gesetzen zu gängeln, sollte die Politik lieber den Dialog suchen, um gemeinsam positive Impulse im Neubaubereich zu setzen.
Denn die Mietpreisbremse ist in ihrer aktuellen Form nicht nur wirkungslos, sondern auch verfassungswidrig: Sie ist kein geeignetes Mittel, um in angespannten Wohnungsmärkten für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen und verhindert weder einen generellen Anstieg der Mieten, noch entlastet sie einzelne finanzschwächere Mieter. Darüber hinaus ist die Mietpreisbremse ein unrechtlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit und das Eigentum und sorgt für Rechtsunsicherheit bei Mietern und Vermietern. Haus & Grund hat dazu bereits eine Musterklage eingereicht.
Das hat auch die Politik in Schleswig-Holstein erkannt. Der für die 19. Wahlperiode (2017 – 2022) geschlossene Koalitionsvertrag sieht aus diesem Grund vor, die Mietpreisbremse abzuschaffen. Damit ist die durch Daniel Günther geführte Landesregierung auf einem guten Weg, einer Forderung von Haus & Grund nachzukommen.

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