


Haus & Grund Schleswig-Holstein
Stresemannplatz 424103 Kiel
T 0431 6636-110
F 0431 6636-188
» E-Mail schreiben

Menü
- Startseite
- Mitgliedschaft
- Über uns
- Ihre Vorteile
- Eigentümer
- Vermieter & Verwalter
- Kauf- und Bauwillige
- Rechtsberatung
- Unsere Partner
- Dienstleistungen
- Aktuelles
- Wohnungs- und Verbandspolitik
- Kundencenter
- FAQ


Login
Urteile
23.11.2022
BGH: Formerfordernis der Mieterhöhungserklärung ist kein Selbstzweck
11.11.2022
BGH: Gemeinschaft darf weiterhin primäre Mängelrechte der Eigentümer geltend machen
26.10.2022
Kündigungswiderspruch wegen Suizidgefahr
16.09.2022
Keine Vorerfassung in einer (zweier) WEG mit unterschiedlicher Verbraucherfassung
Die Abrechnung muss nach der Differenzenberechnung erfolgen
12.07.2022
BFH untersagt unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Steuerfahnder
08.07.2022
Beschlussersetzungsklage bei verwalterlosen Gemeinschaften
08.07.2022
BGH zum alten Recht: Gemeinschaft darf Wiederherstellung des Sondereigentums nach notwendiger Substanzverletzung beschließen
02.06.2022
Bundesverfassungsgericht zur zulässigen Wohnfläche bei Grundsicherung
25.05.2022
E-Parkplatz scheitert an baulicher Rücksichtnahme
11.05.2022
Miete für Rauchwarnmelder sind keine Betriebskosten
23.03.2022
VG Schleswig kippt Zweitwohnungssteuersatzung auf Fehmarn; Satzung der Gemeinde Tönning hingegen wirksam.
02.03.2022
BGH: Keine Unmöglichkeit bei coronabedingter Absage einer Veranstaltung; § 313 BGB führt nur im Ausnahmefall zum Entfallen der Mietzahlungspflicht
25.02.2022
Abberufung des Verwalters nach der WEG-Reform
29.01.2022
BGH: kein Unterlassungsanspruch einzelner Eigentümer wegen zweckwidriger Nutzung
10.12.2021
BGH: WEG-Verwalter kann bei eigenmächtiger Instandsetzung- oder Instandhaltung Ersatzanspruch zustehen
Pressemitteilungen
Aktuelle Meldungen rund um Immobilienbesitz und Wohnungswirtschaft
Haus & Grund Blog
Tipps aus den Sprechstunden, Veranstaltungen und vieles mehr finden Sie wöchentlich im Haus & Grund Blog


Zur Sitemap-Ansicht wechseln

Zum Seitenanfang




Zum Seitenanfang